IKK Krankenversicherungen
Träger der gesetzlichen Krankenkassen sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), oder alternativ Innungskrankenkassen
(IKK Krankenversicherungen),
Ersatzkassen und in einigen Branchen spezielle Krankenversicherungen wie die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, See- Krankenkasse
oder Knappschaftliche Krankenkasse.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom
Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung) ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen.
Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich
freiwillig versichern kann.
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