Krankenversicherung wechseln

Die Deutsche Aktuarvereinigung ermittelte für die nicht wechselbereiten oder nicht mehr zum Wechsel fähigen Kunden der privaten Krankenversicherer deutlich steigende Beiträge. Die Mathematiker gehen davon aus, dass vor allem junge und gesunde VN zwischen den Krankenversicherung Anbietern stärker als bisher selektieren und zu günstigeren Anbietern und Tarifen wechseln werden. Neu ist dabei, dass die schon angesparten Alterungsrückstellungen teilweise - in Höhe des Leistungsumfangs des Basistarifs - mitgenommen werden und sich deshalb zukünftig erhöhte Neugeschäftsbeiträge ergeben können. Die neuen gesetzlichen Regelungen sehen solche Wechselmöglichkeiten für das erste Halbjahr 2009 vor.
Mehrere private Krankenversicherer erwarten im kommenden Jahr einen kräftigen Schub für ihr Neugeschäft, ausgelöst durch die neuen Wechselmöglichkeiten zwischen den Anbietern. Die Gesundheitsreform hat für die Versicherten in der Krankenversicherung die Wechselmöglichkeiten verbessert, da ab 1.1.2009 zumindest teilweise die Alterungsrückstellungen mitgenommen werden können.
Für Neukunden gilt diese Regelung künftig immer, für bereits privat Versicherte besteht die Wechselmöglichkeit im 1. Halbjahr 2009 in den Basistarif mit GKV-Leistungsniveau, gedeckelten Beiträgen, unter teilweiser Mitnahme der Alterungsrückstellungen und ohne Gesundheitsprüfung.
Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Ihr individuelles Krankenversicherung Angebot an und wechseln Sie noch heute.

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AOK Krankenversicherung

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK ; IKK; BKK, TKK, BARMER usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von 50 % der Beiträge. Den Zusatzbeitrag von 0,9 % ab dem 1.7.2005 müssen auch sie allein tragen.
Bei privat versicherten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber ebenfalls einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 % der Beiträge zu leisten; dieser Zuschuss ist 2008 auf einen monatlichen Höchstbetrag von 250,20 EUR (6,95 % v. 3 600 EUR) begrenzt. Für die Pflegeversicherung beträgt er 30,60 EUR (0,85 % von 3 600 EUR).

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Krankenversicherung für rzte

Die Krankenversicherung für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für rzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Krankenversicherung für rzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

Direktanbieter Krankenversicherung

Direktversicherungen, bzw. ein Direktanbieter einer Krankenversicherung bietet erheblich günstigere Beitragssätze für die selben Leistungen eines großen Versicherungsunternehmens. Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich weitere Informationen und einen individuellen Krankenversicherung Vergleich an.

Krankenversicherung für Angestellte

Für Angestellte und Arbeitnehmer deren Lohn oder Gehalt über dem Beitragssatz der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 48.150 Euro (entspricht einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro) brutto liegen, haben die Möglichkeit, sich in einer Krankenversicherung zu versichern, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private Krankenversicherung zu wechseln. Weitere Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherungsschutz in einer Krankenversicherung ist, daß das Jahresbruttogehalt der Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren aufeinanderfolgend erreicht wurde. Unsere Versicherungsexperten beraten und informieren Sie gern ausführlich zum Thema Private Krankenversicherung für Angestellte.

Krankenversicherung 2011

Alle vor dem 01.01.2000 abgeschlossenen Verträge werden über jährliche 2-Prozent-Schritte an den 10-Prozent-Zuschlag herangeführt. Dem gesetzlichen Zuschlag konnten die Altversicherten widersprechen. Der Zuschlag ist zunächst bis 2011 befristet. Für Neuverträge wird seit dem 01.01.2000 ein 10-Prozent-Zuschlag erhoben gem. § 12 Abs. 4a VAG. Der Zuschlag wird auf die Beiträge zum stationären, ambulanten und Zahnbereich erhoben. Der verbleibende Teil des Überzinses ist für die über 65-Jährigen als erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur Prämienermäßigung zu verwenden.