Leistung Krankenversicherung

Leistungsart der Krankenversicherung. Sie umfasst allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen , Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung, Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen u. a. Die Kosten werden meistens vollständig, manchmal auch nur teilweise (70 bis 100 Prozent) erstattet. Weiterhin gehört zu den zahnärztlichen Leistungen der Zahnersatz. Ebenfalls erstattet werden kieferorthopädische Maßnahmen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische sowie implantologische Leistungen . Dazu kommen Materialien und zahntechnische Laborleistungen. Die Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie werden meistens nicht vollständig erstattet (z. B. 80 Prozent). Die Krankenversicherung kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatzversicherung, z.B. Auslandsreise- Krankenversicherung).
Wesentliche Unterschiede der Krankenversicherung Leistung zur GKV bestehen in folgenden Punkten:
Leistung Krankenversicherung   - Bildgrafik Pfeil Risikoadäquate Beiträge: Jede versicherte Person erfordert einen Beitrag abhängig von Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitssituation.
Leistung Krankenversicherung   - Bildgrafik Pfeil Geldleistungsprinzip: Privatversicherte zahlen in der Regel die Liquidation der Leistungserbringer selbst und erhalten die versicherten Kosten vom Krankenversicherer in Geld erstattet.
Leistung Krankenversicherung   - Bildgrafik Pfeil Vertragsfreiheit: Der Versicherte entscheidet mit Ausnahme der substituierenden Krankenversicherung zur Befreiung aus der Versicherungspflicht in der GKV frei über den Umfang und die Dauer des Bestehens des gewünschten Versicherungsschutzes.
Leistung Krankenversicherung   - Bildgrafik Pfeil Leistungsverbesserungen: Die PKV bietet in verschiedenen Punkten deutlich verbesserte Leistungen gegenüber der GKV.
Leistung Krankenversicherung   - Bildgrafik Pfeil Geringere Abhängigkeit von demografischen Entwicklungen: Jeder Versicherte spart eine Alterungsrückstellung aus seinen Beiträgen an, die die PKV weniger anfällig macht für das ungünstiger werdende Verhältnis zwischen Beitragszahlern (Arbeitnehmern) und Leistungsempfängern. Allerdings schützt dies nicht vor dem steigenden Durchschnittsalter.

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Krankenversicherung

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Informationen

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AOK Krankenversicherung

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK ; IKK; BKK, TKK, BARMER usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von 50 % der Beiträge. Den Zusatzbeitrag von 0,9 % ab dem 1.7.2005 müssen auch sie allein tragen.
Bei privat versicherten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber ebenfalls einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 % der Beiträge zu leisten; dieser Zuschuss ist 2008 auf einen monatlichen Höchstbetrag von 250,20 EUR (6,95 % v. 3 600 EUR) begrenzt. Für die Pflegeversicherung beträgt er 30,60 EUR (0,85 % von 3 600 EUR).

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Beste Krankenversicherung

Die Plus-Tarife scheinen wie so oft die goldene Mitte zu sein und vernünftige Leistung zu bezahlbarem Beitrag zu bieten. Noch muss man allerdings auch auf die langfristige Beitragsentwicklung des Versicherers achten, denn erst ab 2009 müssen Tarife (teil-)portable Alterungsrückstellungen und damit eine Fluchtmöglichkeit bei zu starken Beitragsanpassungen vorsehen.
Die beste Krankenversicherung muß nicht gleichzeitig die teuerste sein. Lassen Sie sich jetzt von unseren unabhängigen Versicherungsmaklern ein unverbindliches Krankenversicherung Angebot anfertigen.

Krankenversicherung für Akademiker

Bei Akademikern ist der Verzicht auf eine Verweisung ohne Erhebung eines Mehrbeitrages, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der BU einen Beruf ausübt, der einer akademischen Ausbildung entspricht. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich Informationen und Vergleiche zu einer Private Krankenversicherung für für Akademiker an. Lassen Sie sich von unseren unabhängigen Versicherungsexperten zum Thema Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsschutz für Akademiker informieren und kostenlos Angebote und Vergleiche anfertigen.

Krankenversicherung wechseln

Mit Vordatierungen wollen Krankenversicherer privat Versicherten, die nicht bis zum 31.12.2008 wechseln können, die niedrigeren Prämien der „alten Welt“ sichern. Die Anträge werden dabei häufig über einen Zeitraum von weit mehr als sechs Monaten vordatiert.
Nach Ansicht des BaFin verstößt die Praxis der Vordatierung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten gegen das aufsichtsrechtliche Begünstigungsverbot. Zur Begründung der Rechtsauffassung weist das BaFin auf Folgendes hin:
In der Zeit zwischen Abschluss und technischem Versicherungsbeginn könnten Risikoverschlechterungen eintreten, die weder bei der Prämienbemessung berücksichtigt worden sind noch nachträglich zu einer Prämienkorrektur führten.

Krankenversicherung für Kinder

Ab 1.1.2005 beträgt der Beitragssatz für alle Versicherten ab einem Alter von 23 Jahren, die keine Kinder erziehen oder erzogen haben, 1,1 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, für alle anderen Versicherten 0,85 %. Der Arbeitgeberanteil beträgt jeweils 0,85 %. (Ausgenommen von dieser Neuregelung bleiben alle vor dem 1.1.1940 Geborenen.) Die Beihilfe stellt nur eine teilweise Kostenerstattung nach Vorleistung des Beamten gegenüber dem Leistungserbringer dar. Sie beträgt beispielsweise bei Bundesbeamten 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten. Höhere Sätze gibt es für Bundesbeamte mit mehr als einem Kind (70 Prozent) sowie mitversicherte Personen, zum Beispiel Ehegatten 70 und Kinder 80 Prozent. Die Landes- und kommunalen Beihilfevorschriften können hier teilweise abweichende Erstattungssätze vorsehen.