Krankenversicherung für Rentner

Zuschuss bei Rentnern mit freiwilliger gesetzlicher bzw. privater Krankenversicherung. Ist eine Pflichtmitgliedschaft (KVdR) in der gesetzlichen Krankenversicherung (wegen Nichterfüllung gesetzlicher Voraussetzungen) nicht möglich, dann kann in vielen Fällen eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse begründet bzw. fortgesetzt werden. Ist auch dies nicht möglich, so kann oft eine private Krankenversicherung ( PKV ) durchgeführt bzw. fortgesetzt werden. Hier gelten folgende Regelungen:
 Krankenversicherung  für Rentner - Bildgrafik Pfeil Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte zahlen die vollen monatlichen Beiträge stets direkt an ihre Krankenkasse. Sie erhalten einen Beitragszuschuss zu den Aufwendungen für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Diese Beitragszuschüsse müssen jedoch vom Rentner bzw. Rentenantragsteller zuvor beantragt werden, was in der Regel automatisch mit der Rentenantragstellung geschieht. Der Beitragszuschuss wird in Höhe des Anteils geleistet, den der Rentenversicherungsträger für einen in der KVdR pflichtversicherten Rentner entsprechend zu zahlen hätte.
 Krankenversicherung  für Rentner - Bildgrafik Pfeil Bei der PKV versicherte Rentenbezieher zahlen jeweils den vollen monatlichen Beitrag selbst an das private Krankenversicherungsunternehmen. Sie erhalten einen Beitragszuschuss zu den Aufwendungen für die private Krankenversicherung. Er richtet sich nach dem Zahlbetrag der Rente und nach der Hälfte des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen. Der Zuschuss wird monatlich gezahlt. Er ist jedoch vom Rentner bzw. Rentenantragsteller zuvor zu beantragen, was in der Regel automatisch mit der Rentenantragstellung geschieht. Der Beitragszuschuss ist außerdem maximal auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen des Rentners für dessen private Krankenversicherung begrenzt.

Seit 1.4.2004 müssen alle Rentenbezieher - sowohl Pflichtversicherte als auch freiwillig Krankenversicherte oder privat Krankenversicherte - ihren Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe allein tragen, d. h. ohne jede Bezuschussung durch den Rentenversicherungsträger.

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Informationen

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Krankenversicherung für Selbstständige

Selbstständige, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der Krankenversicherung vollversichern. Ausgenommen sind Landwirte, Künstler und Publizisten. Für den Beginn der Zahlung kann eine unterschiedlich lange Karenzzeit vereinbart werden. Bei Arbeitnehmern mit Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist dies üblicherweise erst ab dem 43. Tag zu vereinbaren, Selbstständige können deutlich frühere Beginnzeitpunkte vereinbaren.

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Kostenloser Leistungsvergleich Krankenversicherung

Grundsätzlich gilt, dass in der Krankenversicherung nur die Prämie verlangt werden kann, die auf bestimmten Rechnungsgrundlagen beruht und für deren Kalkulation die Bildung von Alterungsrückstellungen verlangt wird. Individuelle Prämienvereinbarungen sind dabei nicht zulässig. Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich einen individuellen Leistungsvergleich für Ihre Krankenversicherung an und lassen Sie sich von unseren unabhängigen Experten kostenlos über die Leistungen der Krankenversicherung Anbieter informieren.

Krankenversicherung für Akademiker

Bei Akademikern ist der Verzicht auf eine Verweisung ohne Erhebung eines Mehrbeitrages, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der BU einen Beruf ausübt, der einer akademischen Ausbildung entspricht. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich Informationen und Vergleiche zu einer Private Krankenversicherung für für Akademiker an. Lassen Sie sich von unseren unabhängigen Versicherungsexperten zum Thema Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsschutz für Akademiker informieren und kostenlos Angebote und Vergleiche anfertigen.

Beitragssatz der Krankenversicherung

Die Höhe der Beiträge einer Krankenversicherung richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beiträge bemessen sich nach dem Krankenversicherung Beitragssatz der Krankenkasse, der der Versicherte im Zeitpunkt des Störfalls angehört. Diese Krankenkasse erhält die Krankenversicherungsbeiträge aus dem Wertguthaben. Dabei ist es unerheblich, ob im gesamten Zeitraum, in dem das Wertguthaben gebildet wurde, eine Mitgliedschaft bei dieser Krankenkasse bestanden hat. Auch ist es unerheblich, in welcher Höhe für diesen Zeitraum bereits in der Vergangenheit - ohne das Wertguthaben - tatsächlich Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet wurden.

Krankenversicherung für Europa

Der Geltungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Deutschland. Bei Auslandsaufenthalten sind auch Kosten in den Ländern der Europäischen Union und einigen weiteren Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, versichert. Die Krankenversicherung bietet nach § 1 der Musterbedingungen der Krankheitskostenversicherung Versicherungsschutz in Europa und bis zu einem Monat im außereuropäischem Ausland, längstens aber drei Monate, wenn eine Rückreise nicht ohne Gefahr für die versicherte Person möglich ist.