Krankenkassen für Selbstständige

Die Krankenkassen kann einerseits für alle diejenigen ergänzenden Versicherungsschutz zur GKV bieten, die als Arbeiter oder Angestellte pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Die privaten Krankenversicherer bieten Ergänzungstarife für den stationären, ambulanten und Zahnbehandlungsbereich als sinnvolle Erweiterung des Versicherungsschutzes der GKV an. Außerdem werden Kurkosten-, Sterbegeld-, Pflegekosten- und Auslandsreise-Krankenversicherungstarife angeboten. Anderseits bietet die Krankenkassen Vollversicherungsschutz für Angestellte und Arbeiter, die mit ihrem Lohn oder Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Weiterhin können sich Selbstständige, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der Krankenkassen vollversichern. Ausgenommen sind Landwirte, Künstler und Publizisten.

Anfrageformular

Krankenkassen

Bitte füllen Sie alle mit " * " markierten Felder aus.

Persönliche Angaben

Anrede:*
Geburtsdatum:*
Vorname:*
Nachname:*
Plz/Wohnort:*
Straße/Nr:*
Telefon:*
Erreichbarkeit:*
E-Mail:*
Berufsstatus:*

Angaben Krankenkassen

Bruttogehalt:
(Für Angestellte, bitte angeben.)
Leistungen:
Selbstbeteiligung:
Anmerkungen:
Datenschutz:*
Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Anzeigen

Informationen

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema " Krankenkassen für Selbstständige".

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema Krankenkassen

Angebot Berechnung Krankenkassen

Die Gesundheitsreform 2004 hat ebenfalls Auswirkungen auf die Krankenkassen. So werden Kooperationen zwischen Krankenkassen und PKV zum Angebot von Zusatzversicherungen und Zahnersatzversicherungen vorgesehen.
Lassen Sie sich unverbindlich ein unabhängiges Angebot und eine individuelle Berechnung für eine Krankenkassen durch unsere unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen.

Anzeigen

Kostenloser Preisvergleich Krankenkassen

In der Krankenkassen werden die Leistungen eines Logopäden im Rahmen der marktüblichen Preise erstattet. Als üblich gelten diejenigen Vergütungen, die vom Bundesinnenministerium als beihilfefähige Höchstbeträge festgelegt werden.
Die Preise der jeweiligen Krankenkassen Unternehmen richten sich nach dem jeweilig vereinbarten Tarif und Leistungsbedingungen. Sparen Sie mit unserem unabhängigen Preisvergleich bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen ein.

Stationäre Leistungen Krankenkassen

Die stationären Heilbehandlungstarife umfassen zumeist folgende Leistungsbereiche Unterbringung, Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus werden als allgemeine Krankenhausleistungen abgerechnet. Als Regelleistungen gelten dabei der allgemeine Pflegesatz, der besondere Pflegesatz, Sonderentgelte, gesondert berechnete Leistungen eines Belegarztes, die Kosten der Beleghebamme sowie des Entbindungspflegers. Als Wahlleistungen gelten einerseits die Behandlung durch einen liquidationsberechtigten Arzt, andererseits die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, da diese Leistungen nicht als allgemeine Krankenhausleistungen gelten.

Krankenkassen für Angestellte

Für Angestellte und Arbeitnehmer deren Lohn oder Gehalt über dem Beitragssatz der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 48.150 Euro (entspricht einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro) brutto liegen, haben die Möglichkeit, sich in einer Krankenkassen zu versichern, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private Krankenversicherung zu wechseln. Weitere Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherungsschutz in einer Krankenkassen ist, daß das Jahresbruttogehalt der Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren aufeinanderfolgend erreicht wurde. Unsere Versicherungsexperten beraten und informieren Sie gern ausführlich zum Thema Private Krankenversicherung für Angestellte.

Krankenkassen abschließen

Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland 1.1.2009 verpflichtet, eine Krankenkassen abschließen , es sei denn, sie sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig oder haben Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Anspruch auf Sozialleistungen (§ 193 Abs. 3 VVG). In der Krankenkassen hat der Versicherte spezielle Obliegenheiten nach § 9 der Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK) bzw. Krankentagegeldversicherung (MB/KT) zu erfüllen ...