Krankenkassen für Ausländer

Die Meldungen sind für Beschäftigte an die Krankenkasse zu erstatten, die den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einzieht. Für mehrfach versicherungspflichtig Beschäftigte sind auch die Kontrollmeldung und die Sofortmeldung an die Krankenkasse zu erstatten, die nach den Regelungen der Krankenversicherung für Mehrfachbeschäftigte zuständig ist. 3 Für geringfügig oder mehrfach geringfügig Beschäftigte sind die Meldungen an die Krankenkasse zu erstatten, die bei Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung in der jeweiligen Beschäftigung zuständig wäre. 4Kontrollmeldungen oder Sofortmeldungen, die an eine nicht zuständige Krankenkasse erstattet wurden, sind von dieser an die zuständige Krankenkasse weiterzuleiten. Soweit Meldungen nach § 13 von einem Träger der Krankenversicherung zu erstatten sind, ist der Träger der Krankenversicherung zuständig, dem der Versicherte als Mitglied angehört.

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Krankenkassen

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AXA Krankenkassen

Die Branche der privaten Krankenversicherungen hat für solche Fälle passende Lösungen entwickelt, die auch für G. in Frage kommen könnten. Es handelt sich um Großschadentarife. Die Versicherung zahlt nur bei wirklich schweren Krankheiten, die das Budget des Versicherten stark belasten würden. Fallen wegen kleineren Krankheiten nur wenig Kosten im Jahr an, muss der Versicherte diese aus eigener Tasche zahlen. Im Gegenzug sind die monatlichen Prämien günstig.
Die AXA Krankenkassen schneidet in vielen Vergleichsfällen deutlich am günstigsten ab. Fordern gleich einen individuellen Vergleich an.

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Beratung Krankenkassen

Die Versicherungsleistungen sind grundsätzlich im Teil I der AVB, also den Musterbedingungen, geregelt. Der Teil II der AVB enthält die speziellen Tarifbedingungen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. Zusammen mit der Tarifbeschreibung der jeweiligen Tarife eines Krankenkassen Anbieters ergeben sich erhebliche Leistungsunterschiede. Außerdem können noch besondere Bedingungen in den Vertrag aufgenommen werden, in denen spezielle Änderungen oder Zusätze, z. B. ein Risikozuschlag wegen risikoerheblicher Vorerkrankungen, enthalten sind. Sparen Sie durch die Beratung unserer Experten bares Geld.

Alterungsrückstellung Krankenkassen

Wer Alterungsrückstellungen mitnehmen will, muss entweder in den Basistarif oder in einen neu zu kalkulierenden Tarif ab 2009 wechseln. Eine Aufnahmepflicht besteht für das gewählte Versicherungsunternehmen ebenfalls nur für den Basistarif. Wer zukünftig die übliche Privatversicherung haben möchte, muss sich dazu einer Gesundheitsprüfung unterziehen und evtl. Risiko- und Alterszuschläge hinnehmen. Auch eine Ablehnung ist möglich. Eine Mitnahme der Alterungsrückstellung aus der Krankenkassen zur GKV ist hingegen nach wie vor nicht möglich. Die Rückstellung verbleibt beim Krankenkassen-Versicherer zugunsten der übrigen Kunden. Es bleibt bei den erschwerten Rückkehrvoraussetzungen.

Leistungen Krankenkassen

Die Versicherungsleistungen sind grundsätzlich im Teil I der AVB, also den Musterbedingungen, geregelt. Der Teil II der AVB enthält die speziellen Tarifbedingungen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. Zusammen mit der Tarifbeschreibung der jeweiligen Tarife ergeben sich erhebliche Leistungsunterschiede. Außerdem können noch besondere Bedingungen in den Vertrag aufgenommen werden, in denen spezielle Änderungen oder Zusätze, z. B. ein Risikozuschlag wegen risikoerheblicher Vorerkrankungen, enthalten sind.

DAK Krankenkassen

Zur Berechnung des Monatsbeitrags für Arbeitnehmer der DAK Krankenkassen gilt folgende Faustregel: Monatseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze multipliziert mit dem halben allgemeinen Beitragssatz geteilt durch 100. Man erhält so den Arbeitnehmeranteil an der Krankenversicherungsprämie.
Bei Minijobs bis zu 400 EUR Gehalt müssen keine Beiträge gezahlt werden. Diesen Beitrag übernimmt der Arbeitgeber. In der sog. Gleitzone mit Einkommen zwischen 400 EUR und 800 EUR greift ein reduzierter Beitragssatz, erst ab 800 EUR wird der volle Beitragssatz fällig.