Billigste Krankenkassen

Ab 2009 gilt, dass Neukunden der PKV ohne Einschränkung den Anbieter wechseln können. Anders als heute nehmen die Versicherten ihre Alterungsrückstellungen künftig zumindest zum Teil mit, begrenzt auf die Altersrückstellungen, die den Basistarif umfassen. Dies verbilligt die Prämien beim neuen Anbieter. Das neue Unternehmen muss den Wechselwilligen im Umfang des Basistarifs aufnehmen und darf keine Risikozuschläge erheben.
Die Gesundheitsreform lässt noch zahlreiche Fragen offen. Doch schon heute steht fest, dass die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung im kommenden Jahr weiter steigen werden", so die Gothaer. Deshalb werde die Krankenkassenauch weiterhin für freiwillig Versicherte, Selbstständige und Freiberufler eine gute Alternative blieben.
Für viele zählt neben sehr guten Leistungen im Versicherungsfall ein angemessenes Beitragsniveau, das durch eigenverantwortliches, kostenbewusstes Verhalten aktiv beeinflusst werden kann. Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich und finden für Sie die billigste Krankenkassen mit den bestmöglichen Leistungen.

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Krankenkassen für Arbeitslose

Die gesetzliche Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Für diese in § 1 SGB V formulierte Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Versicherten jedoch mitverantwortlich. Arbeitslose, die planen innerhalb der nächste 3 Monate eine freiberufliche oder Selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, können sich vorab schon über eine Krankenkassen informieren, um dann mit dem Beenden der Arbeitslosigkeit direkt in eine Krankenkassen zu wechseln.

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Alle Krankenkassen vergleichen

Aufgrund der Vielzahl von Anbietern einer Krankenkassen ist es für den Einzelnen Versicherungsnehmer fast unmöglich die richtige Krankenkassen zu finden. Die Unterschiede zwischen den jeweiligen Tarifen und Leistungen erkennt lassen sich am besten online vergleichen. Allerdings raten wir, vor dem abschliessen einer Krankenkassen sich von einem unabhängigen Experten beraten zu lassen. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, aus allen Anbietern einer Krankenkassen online zu vergleichen, empfehlen Ihnen aber, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler kostenlos und unverbindlich bereaten zu lassen.

Günstigste Krankenkassen

Sparen Sie jetzt beim Wechsel in die günstigste Krankenkassen. Informieren Sie sich bei unseren unabhängigen Experten kostenlos und unverbindlich über die richtige Tarifwahl und die Leistungen der verschiedenen Krankenkassen-Anbieter.
Durch die Wahl des richtigen Tarifes, lassen sich schnell mehrere Hundert Euro im Jahre an Versicherungsbeiträgen einsparen. Lassen Sie sich Angebote von verschiedenen Versicherungsunternehmen anfertigen und vergleichen Sie diese gegeneinander. Oft bietet der günstigste Krankenkassen Anbieter die selben Leistungen, wie teure Versicherungen.

Universa Krankenkassen

Die Universa Krankenkassen sieht ihr neues Produkt im Marktvergleich sowohl bei den Leistungen als auch beim Preis ganz vorne dabei. Als Beispiel nennt das Unternehmen für einen 30-jährigen Mann einen Monatsbeitrag von 129,14 Euro und für eine gleichaltrige Frau 213,60 Euro (jeweils inklusive gesetzlichem Altersentlastungszuschlag).
Trotz der niedrigen Prämien verzichtet Intro-Privat nicht auf wichtige PKV-Kernleistungen, betont der Versicherer Universa Krankenkassen. Auch liege der Tarif deutlich über dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen.
Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich weitere Informationen zur Universa Krankenkassen an.

Krankenkassen für Ausländer

Der Arbeitgeber hat in allen Fällen, in denen spätestens bei der Arbeitsaufnahme das SVN-Heft nicht vorgelegt wird, für die Abgabe der Meldungen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Versicherungsnummer sowie bei Ausländern mit der Staatsangehörigkeit eines Mitglieds der Europäischen Gemeinschaften das Geburtsland und gegebenenfalls die von diesem Mitglied vergebene Versicherungsnummer. 6Sofern die deutsche Versicherungsnummer nicht bekannt ist, ist auch die Angabe aufzunehmen, ob und bejahendenfalls wann und bei welcher Stelle eine Versicherungsnummer beantragt worden ist. 7Satz 2 bis 6 gilt nicht für geringfügig Beschäftigte.