Beratung Krankenkassen

In der Krankenkassen richtet sich der zu zahlende Beitrag nach dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, nach dem Geschlecht, dem individuellen Gesundheitszustand und nach dem gewählten Leistungsumfang der versicherten Tarife einschließlich Selbstbehaltsstufe. Für jeden Versicherten ist ein eigener, dem jeweiligen Einzelrisiko entsprechender Beitrag zu entrichten. Darüber hinaus wird der Beitrag versicherungsmathematisch berechnet.
Die Krankenkassen führt die Leistungserbringung nach dem Kostenerstattungsprinzip durch. In der PKV bezahlt der Versicherte die Liquidationen des Arztes direkt beim Leistungserbringer und reicht diese dann zumeist halbjährlich oder jährlich bei seinem Versicherer zur Kostenerstattung ein.
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Krankenkassen

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Barmer Krankenkassen

Neue Bonusmodelle, die die Barmer Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken. So können Kassen ihren Versicherten Boni gewähren, wenn sie sich in Hausarztmodelle oder integrierte Versorgungen einschreiben, bei einem Disease Managementprogramm (DMP) z. B. für chronisch Kranke mitmachen oder sich besonders gesundheitsbewusst und sportlich verhalten.
Der Bonus kann in Form eines günstigeren Beitragssatzes, in Form von geringeren Zuzahlungen aber auch dem Erlass der Praxisgebühr oder in konkreten Sachpreisen gewährt werden. Die Kassen sind aber dazu nicht verpflichtet, sie haben erstmals die Möglichkeit, dies auf freiwilliger Basis zu testen.

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Krankenkassen 2009

Nach Einschätzung der Krankenkassen wird die sog. Gesundheitsreform zur Verteuerung des Versicherungsschutzes führen. Denn beim neu geschaffenen Basistarif können Neukunden weder abgelehnt werden noch ist eine Risiko- oder Gesundheitsprüfung erlaubt. Auch der Wechsel von PKV -Bestandskunden in den Basistarif birgt finanzielle Konsequenzen in sich. Versicherte haben zu Beginn des Jahrs 2009 sechs Monate lang Zeit, um in den unter Umständen deutlich preiswerteren Basistarif zu wechseln. Der Basistarif muss von jedem Krankenkassen Anbieter ab 1.1.2009 angeboten werden. Der Leistungsumfang ist einheitlich und entspricht dem der GKV.

Krankenkassen für Rentner

Alle Personen, die die Voraussetzungen einer Krankenkassen der Rentner (KVdR) erfüllt haben, werden bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden durch den Rentner und den Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte getragen. Der Beitragsanteil des Rentners wird bei diesem Personenkreis - im Gegensatz zu den freiwillig krankenversicherten Rentnern - gleich bei der Auszahlung der Rente einbehalten und zusammen mit dem Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers direkt an die zuständige Krankenkasse abgeführt.

Rechner Krankenkassen

Lassen Sie sich mit unserem Krankenkassen Rechner kostenlos und unverbindlich die Beiträge für Ihren individuellen Beitragssatz berechnen. Fordern gleich kostenlos und unverbindlich eine für Sie optimierte Krankenkassen Berechnung an.

Krankenkassen für Europa

Der Geltungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Deutschland. Bei Auslandsaufenthalten sind auch Kosten in den Ländern der Europäischen Union und einigen weiteren Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, versichert. Die Krankenkassen bietet nach § 1 der Musterbedingungen der Krankheitskostenversicherung Versicherungsschutz in Europa und bis zu einem Monat im außereuropäischem Ausland, längstens aber drei Monate, wenn eine Rückreise nicht ohne Gefahr für die versicherte Person möglich ist.