Krankenkasse Zusatzleistung

Zusatzleistung im Todesfall betreffen die Bereitstellung einer festen Summe. Versicherungsfähig sind Personen, die eine Krankheitskostenvollversicherung, eine Krankenhaustagegeldversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung vereinbart haben.
Zusatzleistung für Kuraufenthalte können als selbstständige Teilversicherungen die Kosten für einen Kuraufenthalt und eine Sanatoriumsbehandlung absichern. Versichert sind dabei die Kosten für Unterkunft, Arzneien, Kurmittel und Arztbehandlung.
Zusatzleistung im Pflegefall helfen bei nicht ausreichender Rente die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim zu decken, so dass Sozialamt bzw. Familienangehörige zur Finanzierung herangezogen werden müssen.
Zusatzleistungen zur Beitragsentlastung sind als unternehmensindividuelle Beitragsentlastungskomponenten noch vor dem gesetzlichen Beitragszuschlag von einigen PKV-Unternehmen eingeführt worden. Damit wird versucht, das Beitragsanpassungsproblem im Alter der versicherten Personen zu mildern.
Zusatzleistungen bei Auslandsreisen werden über eine Auslandsreise-Krankenversicherung normalerweise mit einer 100-prozentigen Kostenübernahme gewährt und zwar für notwendige ambulante Arztbehandlung, Zahnbehandlung und einfache Füllung, Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz; für Arznei- und Heilmittel, Operations- und Röntgenleistungen; für stationäre Krankenhausbehandlung, notwendige Transporte zum Krankenhaus, Rettungsflug, Rücktransport ins Inland bei medizinischer Notwendigkeit und Überführung im Todesfall ins Inland.
Der Versicherte einer privaten Krankenversicherung genießt Versicherungsschutz für Behandlungen in ganz Europa und für eine bestimmte Zeit auch im außereuropäischen Ausland.
Praxis-Tipp
Die medizinisch notwendigen Rücktransportkosten im Rettungsflugzeug sind nicht immer im Vollversicherungsschutz enthalten. Auch aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Ein weiterer Grund liegt darin, dass eine mögliche Beitragsrückerstattung in der Vollversicherung nicht durch Auslands-Behandlungskosten gefährdet wird.

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Die Gesundheitsreform 2004 hat ebenfalls Auswirkungen auf die Krankenkasse. So werden Kooperationen zwischen Krankenkassen und PKV zum Angebot von Zusatzversicherungen und Zahnersatzversicherungen vorgesehen.
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Krankenkasse für Studenten

Eingeschriebene Studenten unterliegen bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. bis längstens zur Vollendung des 30. Lebensjahres der Versicherungspflicht. Danach können sich Studenten freiwillig in der GKV weiterversichern, wenn sie zuvor ununterbrochen zwölf Monate lang gesetzlich versichert waren. Alternativ kann eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wer durch die Aufnahme seines Studiums versicherungspflichtig wird und bereits in der Krankenkasse versichert ist, kann den privaten Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen.

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Die PKV ist in der Regel eine Entscheidung für das Leben und entsprechend sorgfältig vorzubereiten. Wichtig ist, dass ein voraussichtlich langfristig stabiler Krankenversicherer gewählt wird.
Verschiedene Ratingagenturen wie Morgen & Morgen, Softfair oder KVpro.de haben sich auf die Beurteilung von Krankenversicherern und deren Produkten spezialisiert. Beachten muss man jedoch, dass sie regelmäßig nur auf Basis von Vergangenheitsdaten versuchen können, Aussagen für die Gegenwart und Zukunft zu treffen.
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Krankenkasse für Zahnärzte

Die Krankenkasse für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Krankenkasse für Zahnärzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

Hallesche Krankenkasse

Die Hallesche erweitert den Geltungsbereich der Pflegetagegeldversicherung auf den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz, die Assistanceleistungen müssen allerdings in Deutschland in Anspruch genommen werden. Als Extras gibt es eine dreifache Leistung in den ersten 30 Tagen einer erstmaligen Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III. Bei dieser Pflegestufe wird zudem das Pflegetagegeld um den Beitrag aufgestockt und somit effektiv eine Beitragsbefreiung erreicht.
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