Leistungen Krankenkasse

Hier finden Sie einen Überblick über den Umfang der Leistungen der Krankenkasse Anbieter inhaltlich dargestellt und auf die unterschiedlichen Tarifarten und Angebotsformen hingewiesen. Die Darstellung soll dazu beitragen, die konkreten Möglichkeiten der bedarfsgerechten und persönlichen Zusammenstellung des Krankenversicherungsschutzes aufzuzeigen. Die Versicherungsleistungen sind grundsätzlich im Teil I der AVB, also den Musterbedingungen, geregelt. Der Teil II der AVB enthält die speziellen Tarifbedingungen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. Zusammen mit der Tarifbeschreibung der jeweiligen Tarife ergeben sich erhebliche Leistungsunterschiede. Außerdem können noch besondere Bedingungen in den Vertrag aufgenommen werden, in denen spezielle Änderungen oder Zusätze, z. B. ein Risikozuschlag wegen risikoerheblicher Vorerkrankungen, enthalten sind. Bei der Analyse des Leistungsumfangs ist zu unterscheiden zwischen
Leistungen Krankenkasse   - Bildgrafik Pfeil der ambulanten Leistungen,
Leistungen Krankenkasse   - Bildgrafik Pfeil der Stationäre Leistungen,
Leistungen Krankenkasse   - Bildgrafik Pfeil der Zahnbehandlung und dem Zahnersatz sowie Kieferorthopädie,
Leistungen Krankenkasse   - Bildgrafik Pfeil der Krankentagegeldzahlung zur Verdienstausfallabsicherung,
Leistungen Krankenkasse   - Bildgrafik Pfeil der Krankenhaustagegeldleistung bei stationärem Aufenthalt, sowie
Leistungen Krankenkasse   - Bildgrafik Pfeil der Zusatzleistungen im Todesfall, bei Kuraufenthalten etc.

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Krankenkasse

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Informationen

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Krankenkasse für Ärzte

Die Krankenkasse für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Krankenkasse für Ärzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

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Krankenkasse für Familien

In der Gesetzlichen Krankenversicherung errechnet sich der Beitrag aus dem Arbeitseinkommen oder dem Gewinn eines Freiberuflers/Selbstständigen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung), multipliziert mit dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse, der der Versicherte angehört. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss, die andere Hälfte zieht er vom Gehalt des Arbeitnehmers ab und führt den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse ab. Familien Versicherte sind ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.

Krankenkasse für Frauen

Bislang wurde das Geburtskostenrisiko in der Praxis der Tarifierung von Frauenprämien ausschließlich den Frauen zugeordnet. Hiervon sind wegen der in den letzten Jahrzehnten stark veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse immer häufiger Frauen betroffen, bei denen Geburtskosten überhaupt nicht anfallen bzw. nicht anfallen können. Die Berücksichtigung der Geburtskosten ausschließlich bei den Frauenprämien wird in der Öffentlichkeit als eine nicht mehr ausgewogene Verteilung des Risikos angesehen und stößt zunehmend auf Kritik. So genannte Unisex-Tarife werden sich in den nächsten Jahren unter Druck der EU-Gesetzgebung aller Voraussicht nach am Markt durchsetzen, was zu steigenden Beiträgen für Männer führen dürfte.

Krankenkasse für Zahnärzte

Die Krankenkasse für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Krankenkasse für Zahnärzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

Krankenkasse abschließen

Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland 1.1.2009 verpflichtet, eine Krankenkasse abschließen , es sei denn, sie sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig oder haben Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Anspruch auf Sozialleistungen (§ 193 Abs. 3 VVG). In der Krankenkasse hat der Versicherte spezielle Obliegenheiten nach § 9 der Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK) bzw. Krankentagegeldversicherung (MB/KT) zu erfüllen ...