Kostenloser Vergleich Krankenkasse

Die Krankenkasse kann als Krankenvollversicherung abgeschlossen werden. Dafür kommen zum einen höherverdienende Angestellte und versicherungspflichtige Selbstständige in Frage, die die Krankenkasse als Ersatz einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen (so genannte substituierende Krankenversicherung) oder andere Personen, die in der GKV versicherungsfrei sind und sich deshalb dort nicht versichern können.
Durch die Vielzahl der Tarife und Tarifarten, den angebotenen Leistungen der verschiedenen Krankenkasse-Unternehmen lohnt ein Vergleich und bringt Ihnen in der Regel eine Ersparnis von mehreren Hundert Euro jährlich.
Wir arbeiten mit einer Vielzahl von unabhängigen Versicherungsmaklern aus dem ganzen Bundesgebiet zusammen, die Sie gern kostenlos über die jeweiligen Krankenkasse-Versicherungsunternehmen beraten.
Fordern Sie einfach unverbindlich einen unabhängigen Vergleich aller Krankenkasse-Anbieter an und fangen Sie noch heute an zu sparen.

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Krankenkasse

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Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema Krankenkasse

AXA Krankenkasse

Die Branche der privaten Krankenversicherungen hat für solche Fälle passende Lösungen entwickelt, die auch für G. in Frage kommen könnten. Es handelt sich um Großschadentarife. Die Versicherung zahlt nur bei wirklich schweren Krankheiten, die das Budget des Versicherten stark belasten würden. Fallen wegen kleineren Krankheiten nur wenig Kosten im Jahr an, muss der Versicherte diese aus eigener Tasche zahlen. Im Gegenzug sind die monatlichen Prämien günstig.
Die AXA Krankenkasse schneidet in vielen Vergleichsfällen deutlich am günstigsten ab. Fordern gleich einen individuellen Vergleich an.

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Zahnärztliche Leistungen Krankenkasse

Zahnärztliche Leistungen können folgende Bereiche vorsehen. Zu den Zahnbehandlungsmaßnahmen zählen allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung sowie u.a. auch Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen. Der Leistungsumfang für den Kostenersatz bei Zahnbehandlung kann zwischen 70 bis 100 Prozent der angefallenen Kosten betragen. Überwiegend bieten die Versicherer die volle Kostenerstattung in Höhe von 100 Prozent an.

Krankenkasse für Frauen

Bislang wurde das Geburtskostenrisiko in der Praxis der Tarifierung von Frauenprämien ausschließlich den Frauen zugeordnet. Hiervon sind wegen der in den letzten Jahrzehnten stark veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse immer häufiger Frauen betroffen, bei denen Geburtskosten überhaupt nicht anfallen bzw. nicht anfallen können. Die Berücksichtigung der Geburtskosten ausschließlich bei den Frauenprämien wird in der Öffentlichkeit als eine nicht mehr ausgewogene Verteilung des Risikos angesehen und stößt zunehmend auf Kritik. So genannte Unisex-Tarife werden sich in den nächsten Jahren unter Druck der EU-Gesetzgebung aller Voraussicht nach am Markt durchsetzen, was zu steigenden Beiträgen für Männer führen dürfte.

Universa Krankenkasse

Die Universa Krankenkasse sieht ihr neues Produkt im Marktvergleich sowohl bei den Leistungen als auch beim Preis ganz vorne dabei. Als Beispiel nennt das Unternehmen für einen 30-jährigen Mann einen Monatsbeitrag von 129,14 Euro und für eine gleichaltrige Frau 213,60 Euro (jeweils inklusive gesetzlichem Altersentlastungszuschlag).
Trotz der niedrigen Prämien verzichtet Intro-Privat nicht auf wichtige PKV-Kernleistungen, betont der Versicherer Universa Krankenkasse. Auch liege der Tarif deutlich über dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen.
Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich weitere Informationen zur Universa Krankenkasse an.

Antrag Krankenkasse

Bereits bei der Antrag Aufnahme im Antragsformular werden dem Antragsteller Fragen nach seinem Gesundheitszustand, Beruf usw. gestellt. Der Antrag Steller ist verpflichtet, diese Fragen genau, umfassend und gewissenhaft zu beantworten. Es sind alle ihm bekannten Umstände anzuzeigen, die für die Beurteilung des Risikos maßgebend sind.
Konsultieren Sie Ihre Ärzte und lassen Sie sich die Unterlagen zeigen, die der Versicherer erhält. Bei Unsicherheiten sollten Sie auf dem Antrag vermerken: Zur Klärung sind die Ärzte zu befragen. Es ist vorstellbar, dass Ärzte z. T. Diagnosen in das Patientenblatt eintragen, die sich so nicht bestätigen oder nur einen Anhaltspunkt für eine Therapierichtung geben sollten.