In die Krankenkasse wechseln

Überschreitet der Versicherte entweder sofort mit Beschäftigungsbeginn oder später die Jahresarbeitsentgeltgrenze (48.150 Euro jährlich / 4.012,50 Euro monatlich), kann er entweder sofort in die Krankenkasse wechseln, oder nach Mitteilung des voraussichtlichen Eintretens der freiwilligen Versicherung und des Kündigungsrechts durch die Krankenkasse ggf. auch rückwirkend zum 1.1. des Jahres, in dem die Voraussetzungen erstmals erfüllt sein werden, wechseln.
Die nach heutigem Recht freiwillig GKV-Versicherten verlieren ihren Status und müssen länger als Versicherungspflichtige in der GKV bleiben, wenn sie noch keine drei aufeinander folgenden Kalenderjahre mit ihrem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben.
Die Dreijahresregelung gilt allerdings in folgenden Fällen nicht:
In die Krankenkasse  wechseln - Bildgrafik Pfeil Für Arbeitnehmer, die am Stichtag 2.2.2007 bereits PKV -versichert waren sowie
In die Krankenkasse  wechseln - Bildgrafik Pfeil für Arbeitnehmer, die vor dem Stichtag ihre freiwillige GKV-Mitgliedschaft gekündigt haben, um in die Krankenkasse zu wechseln.

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Krankenkasse

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Krankenkasse für Deutschland

Bei grenzüberschreitenden Verträgen gilt der Grundsatz, dass das Recht des Staates anzuwenden ist, in dem das Risiko gelegen ist bzw. der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Für den in Deutschland lebenden Versicherungskunden bedeutet dies in den meisten Fällen, dass deutsches Versicherungsvertragsrecht anzuwenden ist. Dies gilt grundsätzlich auch für Angebote aus dem Ausland. Sogar der Verbraucher, der anlässlich eines Auslandsaufenthaltes aufgrund eigener Initiative einen Versicherungsvertrag unterzeichnet, wird durch deutsches Vertragsrecht geschützt. Ausnahmen sollen lediglich für gewerbliche Versicherungsnehmer gelten, weil hier die Rechtswahlfreiheit gilt.

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Krankenkasse für Familien

In der Gesetzlichen Krankenversicherung errechnet sich der Beitrag aus dem Arbeitseinkommen oder dem Gewinn eines Freiberuflers/Selbstständigen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung), multipliziert mit dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse, der der Versicherte angehört. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss, die andere Hälfte zieht er vom Gehalt des Arbeitnehmers ab und führt den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse ab. Familien Versicherte sind ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.

Kostenloser Tarifvergleich Krankenkasse

Die PKV ist in der Regel eine Entscheidung für das Leben und entsprechend sorgfältig vorzubereiten. Wichtig ist, dass ein voraussichtlich langfristig stabiler Krankenversicherer gewählt wird.
Verschiedene Ratingagenturen wie Morgen & Morgen, Softfair oder KVpro.de haben sich auf die Beurteilung von Krankenversicherern und deren Produkten spezialisiert. Beachten muss man jedoch, dass sie regelmäßig nur auf Basis von Vergangenheitsdaten versuchen können, Aussagen für die Gegenwart und Zukunft zu treffen.
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Krankenkasse für Zahnärzte

Die Krankenkasse für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Krankenkasse für Zahnärzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

Leistungsstufen der Allianz Krankenkasse

Die Allianz Krankenkasse gliedert das übliche Angebot auf und geht mit drei Leistungsstufen in den Wettbewerb um die Vollversicherungskunden. Die mittlere Variante 'Plus' lässt sich zudem in drei unterschiedlichen Variationen abschließen, sodass sich insgesamt fünf verschiedene Tarifvarianten ergeben. Unter 'Plus' gibt es eine 'normale' Variante unter dem Namen 'Plus 90'. Versehen mit dem Zusatz 'P' wird das Primärarztprinzip angeboten. Danach werden Kosten dann voll erstattet, wenn der vorgesehene Primärarzt, zum Beispiel ein Hausarzt, aufgesucht wird. In der Variante 'Plus 100' ist zudem eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit von 15 Prozent des Jahresbeitrags vorgesehen.