Krankenkasse für Studenten

Die Kündigung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an und ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse über den Eintritt der Versicherungspflicht nachzuweisen. Das Kündigungsrecht unterliegt keiner Frist und wirkt vom Eintritt der Versicherungspflicht bzw. vom Beginn der Familienversicherung an. Studenten haben die Möglichkeit, bei fast allen privaten Krankenversicherern den Tarif PSKV (Private studentische Krankenversicherung) zu wählen. Dieser sieht allerdings nur einen Mindestversicherungsschutz vor. Er bietet im Rahmen bestimmter Leistungshöchstsätze Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Darüber hinaus werden zumeist in bestimmten Fällen Zuschüsse gezahlt. Problematisch könnte sein, wenn sich behandelnde Ärzte und Zahnärzte nicht an die in diesem Rahmen tariflich vorgesehenen Höchstleistungen halten und darüber hinaus liquidieren, so dass Eigenbeteiligungen für den in einer Krankenkasse versicherten Studenten verbleiben können.

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Angebot Berechnung Krankenkasse

Die Gesundheitsreform 2004 hat ebenfalls Auswirkungen auf die Krankenkasse. So werden Kooperationen zwischen Krankenkassen und PKV zum Angebot von Zusatzversicherungen und Zahnersatzversicherungen vorgesehen.
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Krankenkasse vergleichen

Besteht Unklarheit über die Versicherungsfähigkeit, empfiehlt es sich, bei einem Krankenkasse Anbieter seiner Wahl einen Probeantrag zu stellen. Dieser ist ausdrücklich als solcher zu kennzeichnen mit dem Vorteil, dass keine förmliche Antragsablehnung erfolgt, die bei erneuten Versuchen bei anderen Krankenversicherern angegeben werden müssten. Der Probeantrag hilft, eine grundsätzliche Einschätzung der Versicherungsfähigkeit zu erhalten.
Hier können Sie aus allen Krankenkasse Unternehmen kostenlos vergleichen, welches das für Sie das beste ist. Unsere unabhängigen Versicherungsmakler beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich weiter und erklären Ihnen welche Leistungen für Sie am besten geeignet sind.

Kostenloser Vergleich Krankenkasse

Die PKV kann auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatzversicherung, z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung).
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In die Krankenkasse wechseln

Ab 2009 gilt, dass Neukunden der Krankenkasse ohne Einschränkung den Anbieter wechseln können. Anders als heute nehmen die Versicherten ihre Alterungsrückstellungen künftig zumindest zum Teil mit, begrenzt auf die Altersrückstellungen, die den Basistarif umfassen. Dies verbilligt die Prämien beim neuen Anbieter. Das neue Unternehmen muss den Wechselwilligen im Umfang des Basistarifs aufnehmen und darf keine Risikozuschläge erheben.
Der Versicherte muss dabei nicht in den Basistarif wechseln . Er kann auch in andere Normaltarife übertreten, auch dann erhält er die Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs.

Krankenkasse für Kinder

Ab 1.1.2005 beträgt der Beitragssatz für alle Versicherten ab einem Alter von 23 Jahren, die keine Kinder erziehen oder erzogen haben, 1,1 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, für alle anderen Versicherten 0,85 %. Der Arbeitgeberanteil beträgt jeweils 0,85 %. (Ausgenommen von dieser Neuregelung bleiben alle vor dem 1.1.1940 Geborenen.) Die Beihilfe stellt nur eine teilweise Kostenerstattung nach Vorleistung des Beamten gegenüber dem Leistungserbringer dar. Sie beträgt beispielsweise bei Bundesbeamten 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten. Höhere Sätze gibt es für Bundesbeamte mit mehr als einem Kind (70 Prozent) sowie mitversicherte Personen, zum Beispiel Ehegatten 70 und Kinder 80 Prozent. Die Landes- und kommunalen Beihilfevorschriften können hier teilweise abweichende Erstattungssätze vorsehen.