Krankenkasse für Selbstständige

Die Krankenkasse kann einerseits für alle diejenigen ergänzenden Versicherungsschutz zur GKV bieten, die als Arbeiter oder Angestellte pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Die privaten Krankenversicherer bieten Ergänzungstarife für den stationären, ambulanten und Zahnbehandlungsbereich als sinnvolle Erweiterung des Versicherungsschutzes der GKV an. Außerdem werden Kurkosten-, Sterbegeld-, Pflegekosten- und Auslandsreise-Krankenversicherungstarife angeboten. Anderseits bietet die Krankenkasse Vollversicherungsschutz für Angestellte und Arbeiter, die mit ihrem Lohn oder Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Weiterhin können sich Selbstständige, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der Krankenkasse vollversichern. Ausgenommen sind Landwirte, Künstler und Publizisten.

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Krankenkasse

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Angebot Berechnung Krankenkasse

Die Gesundheitsreform 2004 hat ebenfalls Auswirkungen auf die Krankenkasse. So werden Kooperationen zwischen Krankenkassen und PKV zum Angebot von Zusatzversicherungen und Zahnersatzversicherungen vorgesehen.
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Alle Krankenkasse vergleichen

Aufgrund der Vielzahl von Anbietern einer Krankenkasse ist es für den Einzelnen Versicherungsnehmer fast unmöglich die richtige Krankenkasse zu finden. Die Unterschiede zwischen den jeweiligen Tarifen und Leistungen erkennt lassen sich am besten online vergleichen. Allerdings raten wir, vor dem abschliessen einer Krankenkasse sich von einem unabhängigen Experten beraten zu lassen. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, aus allen Anbietern einer Krankenkasse online zu vergleichen, empfehlen Ihnen aber, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler kostenlos und unverbindlich bereaten zu lassen.

Alterungsrückstellung Krankenkasse

Wer Alterungsrückstellungen mitnehmen will, muss entweder in den Basistarif oder in einen neu zu kalkulierenden Tarif ab 2009 wechseln. Eine Aufnahmepflicht besteht für das gewählte Versicherungsunternehmen ebenfalls nur für den Basistarif. Wer zukünftig die übliche Privatversicherung haben möchte, muss sich dazu einer Gesundheitsprüfung unterziehen und evtl. Risiko- und Alterszuschläge hinnehmen. Auch eine Ablehnung ist möglich. Eine Mitnahme der Alterungsrückstellung aus der Krankenkasse zur GKV ist hingegen nach wie vor nicht möglich. Die Rückstellung verbleibt beim Krankenkasse-Versicherer zugunsten der übrigen Kunden. Es bleibt bei den erschwerten Rückkehrvoraussetzungen.

Kostenlose Berechnung Krankenkasse

Der Rechnungszins ist dabei der Zins, der der Berechnung der Beiträge in der Krankenkasse entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zugrunde liegt. Die zunächst vorgesehene Aufteilung der gutzuschreibenden Überzinsen auf alle und auch auf die über 65-Jährigen wird in jährlichen Schritten von 2 Prozent aufgehoben. Dies erfolgt solange, bis jedem Versicherten 100 Prozent gutgeschrieben werden. Damit wird nach einem Übergang von 25 Jahren das Ziel erreicht, dass jeder Versicherte an dem Aufbau seiner erhöhten Alterungsrückstellungen mitwirkt.
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Beitragsberechnung Krankenkasse

Der zu zahlende Beitrag ist für Einzelpersonen begrenzt auf die Höhe des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und für Ehegatten insgesamt auf 150 v. H. des durchschnittlichen Höchstbeitrages der GKV, sofern das jährliche Gesamteinkommen der Ehegatten die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. In die Beitragsbegrenzung wird bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten auch der Beitrag für eine Krankentagegeldversicherung einbezogen, soweit sie Leistungen von höchstens 70 v.H. der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV frühestens ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit vorsieht. Fordern Sie einfach kostenlos eine unabhängige Beitragsberechnung zur Krankenkasse an.