Central Krankenkasse

Die Central Krankenkasse AG hat ihr Angebot an Krankenhaus-Zusatzversicherungen um eine Variante für schwere Krankheiten und eine für Unfälle ergänzt. Gerade bei schweren oder sogar lebensbedrohenden Erkrankungen ist es nach Ansicht der Central besonders wichtig, im Krankenhaus zur Ruhe zu kommen und sich vom Arzt seines Vertrauens behandeln zu lassen. Daher habe der Krankenversicherer sein Angebot für gesetzlich Versicherte um den einzigartigen Zusatztarif Central akut erweitert.
Bei einer klassischen Blinddarm-OP halten viele Kunden eine Chefarztbehandlung und eine Unterbringung im Zweibettzimmer für verzichtbar. Demgegenüber haben Kundenbefragungen ergeben, dass viele unserer Kunden gerade bei schwerwiegenden Erkrankungen mit längeren Krankenhausaufenthalten (zum Beispiel Krebs oder Herzinfarkt) gut absichert sein wollen und vom Chefarzt behandelt werden möchten, erläutert das Unternehmen. Der neue Tarif entspreche diesem Kundenwunsch natürlich zu geringeren Prämien als ein klassischer stationärer Zusatzschutz.
Als beispielhafte Monatsbeiträge nennt die Central Krankenkasse für einen 35-jährigen Mann 15,73 EUR und für eine gleichaltrige Frau 12,51 EUR. Bei einem Eintrittsalter von 45 Jahren werden 22,96 EUR und 16,42 EUR verlangt. Das sind weniger als die Hälfte der umfassenden Stationär-Zusatzversicherung "SG2" des Unternehmens.
Lassen Sie sich jetzt von unseren Experten ein auf Sie optimiertes Angebot der Central Krankenkasse erstellen und sparen Sie bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen.

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Krankenkasse

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Barmer Krankenkasse

Neue Bonusmodelle, die die Barmer Krankenkasse seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken. So können Kassen ihren Versicherten Boni gewähren, wenn sie sich in Hausarztmodelle oder integrierte Versorgungen einschreiben, bei einem Disease Managementprogramm (DMP) z. B. für chronisch Kranke mitmachen oder sich besonders gesundheitsbewusst und sportlich verhalten.
Der Bonus kann in Form eines günstigeren Beitragssatzes, in Form von geringeren Zuzahlungen aber auch dem Erlass der Praxisgebühr oder in konkreten Sachpreisen gewährt werden. Die Kassen sind aber dazu nicht verpflichtet, sie haben erstmals die Möglichkeit, dies auf freiwilliger Basis zu testen.

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Beratung Krankenkasse

Die Versicherungsleistungen sind grundsätzlich im Teil I der AVB, also den Musterbedingungen, geregelt. Der Teil II der AVB enthält die speziellen Tarifbedingungen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. Zusammen mit der Tarifbeschreibung der jeweiligen Tarife eines Krankenkasse Anbieters ergeben sich erhebliche Leistungsunterschiede. Außerdem können noch besondere Bedingungen in den Vertrag aufgenommen werden, in denen spezielle Änderungen oder Zusätze, z. B. ein Risikozuschlag wegen risikoerheblicher Vorerkrankungen, enthalten sind. Sparen Sie durch die Beratung unserer Experten bares Geld.

Versicherungsvergleich Krankenkasse

Die Beurteilung der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der Krankenkasse gegenüber der GKV ist noch vergleichsweise leicht, solange sie sich auf den Zeitpunkt der Entscheidung bezieht. Es brauchen lediglich die aktuellen Beiträge für alle in die Betrachtung einzubeziehenden Personen (auch Familienmitglieder) zuzüglich ggf. anfallender Zuzahlungen bzw. Selbstbeteiligungen bzw. zuzüglich ggf. nötiger Zusatzversicherungen zur Aufbesserung des Leistungsniveaus der GKV addiert und anschließend verglichen zu werden. Durch unseren kostenlosen Versicherungsvergleich Ihrer Krankenkasse finden Sie die günstigsten Tarife bei optimalen Leistungen.

Krankenkasse für Zahnärzte

Die Krankenkasse für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Krankenkasse für Zahnärzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

Krankenkasse abschließen

Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland 1.1.2009 verpflichtet, eine Krankenkasse abschließen , es sei denn, sie sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig oder haben Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Anspruch auf Sozialleistungen (§ 193 Abs. 3 VVG). In der Krankenkasse hat der Versicherte spezielle Obliegenheiten nach § 9 der Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK) bzw. Krankentagegeldversicherung (MB/KT) zu erfüllen ...