Antrag Krankenkasse
Überschreitet der Versicherte entweder sofort mit Beschäftigungsbeginn oder später die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann er entweder
sofort in die Krankenkasse eintreten oder nach Mitteilung des voraussichtlichen Eintretens der freiwilligen Versicherung und des
Kündigungsrechts durch die Krankenkasse ggf. auch rückwirkend zum 1.1. des Jahres, in dem die Voraussetzungen erstmals erfüllt sein
werden, wechseln.
Erst nach Auswahl eines geeigneten Versicherers und Tarifs und bei Klarheit über die grundsätzliche Versicherbarkeit wird ein
Antrag gestellt.
Hinweis
Wichtig:
Im Antrag sollten alle Vorerkrankungen im nachgefragten Zeitraum genau angegeben werden. In Zweifelsfällen sollte der
behandelnde Arzt und ein Hinweis angegeben werden, dass die genaue Bezeichnung des Krankheitsbildes und der Therapie beim Arzt
erfragt werden sollte.
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