Allianz Krankenkasse

Die Allianz Krankenkasse AG (APKV) hat eine neue Tarifgeneration unter dem Namen AktiMed® vorgestellt. In den drei Leistungsstufen "Start", "Plus" und "Best" sollen unterschiedliche Kundensegmente angesprochen werden. "Heute bildet für etwa 60 Prozent der Kunden der Preis ein entscheidendes Kaufkriterium", begründet Vertriebsvorstand Dr. Michael Albert der APKV die Einführung. Die bisherigen APKV-Produkte seien "nur schwer wettbewerbsfähig" gewesen, um die preissensiblen Kunden zu erreichen. Dass Leistung in der privaten Krankenversicherung Geld kostet, demonstriert eindrucksvoll die neue Tarifgeneration der Allianz. Wer von allem das Beste will, zahlt doppelt so viel wie der preisbewusste Kunde, der sich nur knapp über Kassenniveau versichern will. Ob allerdings eine "Best"-Leistung wirklich benötigt wird, zumal sie beispielsweise beim Zahnersatz durchaus kein "Best"-Niveau erreicht, muss jeder für sich entscheiden. Die "Plus"-Tarife scheinen wie so oft die goldene Mitte zu sein und vernünftige Leistung zu bezahlbarem Beitrag zu bieten. Noch muss man allerdings auch auf die langfristige Beitragsentwicklung des Versicherers achten, denn erst ab 2009 müssen Tarife (teil-)portable Alterungsrückstellungen und damit eine "Fluchtmöglichkeit" bei zu starken Beitragsanpassungen vorsehen. Sie möchten mehr Informationen zur Krankenkasse der Allianz? Senden Sie uns Ihre Anfrage kostenlos und unverbindlich zu. Unsere unabhängigen Experten beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich über die von Ihnen gewünschten Krankenkasse Leistungen. Welche Leistungen bietet die Allianz Krankenkasse zu welchen Beitragssätzen? Unsere unabhängigen Experten informieren Sie über die Tarife und die Beitragshöhe der Allianz Krankenkasse und unterbreiten Ihnen auf Ihren Wunsch auch gern Vergleichsangebote von anderen Krankenkasse Anbietern.

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AOK Krankenkasse

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK ; IKK; BKK, TKK, BARMER usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von 50 % der Beiträge. Den Zusatzbeitrag von 0,9 % ab dem 1.7.2005 müssen auch sie allein tragen.
Bei privat versicherten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber ebenfalls einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 % der Beiträge zu leisten; dieser Zuschuss ist 2008 auf einen monatlichen Höchstbetrag von 250,20 EUR (6,95 % v. 3 600 EUR) begrenzt. Für die Pflegeversicherung beträgt er 30,60 EUR (0,85 % von 3 600 EUR).

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Krankenkasse für Familien

In der Gesetzlichen Krankenversicherung errechnet sich der Beitrag aus dem Arbeitseinkommen oder dem Gewinn eines Freiberuflers/Selbstständigen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung), multipliziert mit dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse, der der Versicherte angehört. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss, die andere Hälfte zieht er vom Gehalt des Arbeitnehmers ab und führt den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse ab. Familien Versicherte sind ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.

Billigste Krankenkasse

Wer Alterungsrückstellungen mitnehmen will, muss entweder in den Basistarif oder in einen neu zu kalkulierenden Tarif ab 2009 wechseln. Eine Aufnahmepflicht besteht für das gewählte Versicherungsunternehmen ebenfalls nur für den Basistarif. Wer zukünftig die übliche Privatversicherung haben möchte, muss sich dazu einer Gesundheitsprüfung unterziehen und evtl. Risiko- und Alterszuschläge hinnehmen. Auch eine Ablehnung ist möglich.
Vergleichen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich zwischen allen Krankenkasse Anbietern und finden Sie die billigste Krankenkasse.

Krankenkasse für Angestellte

Für Angestellte und Arbeitnehmer deren Lohn oder Gehalt über dem Beitragssatz der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 48.150 Euro (entspricht einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro) brutto liegen, haben die Möglichkeit, sich in einer Krankenkasse zu versichern, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private Krankenversicherung zu wechseln. Weitere Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherungsschutz in einer Krankenkasse ist, daß das Jahresbruttogehalt der Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren aufeinanderfolgend erreicht wurde. Unsere Versicherungsexperten beraten und informieren Sie gern ausführlich zum Thema Private Krankenversicherung für Angestellte.

Krankenkasse Entscheidung 2008

Für den VN bestand bedingungsgemäß Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wurde. Nach den einschlägigen Tarifbedingungen des Versicherers setzt Versicherungsfähigkeit bei einem Nichtselbständigen voraus, dass dieser in einem ständigen festen Dienst- oder Arbeitsverhältnis gegen Entgelt steht. Hieran fehlt es, wenn das Vertragsverhältnis durch Kündigung beendet worden ist. Diese strikte Regelung hielt der Inhaltskontrolle durch den BGH nicht stand. Der BGH nahm eine wertende Betrachtung der Bedingungen vor. Durch eine ergänzende Vertragsauslegung gelangte er zum Ergebnis, dass die Versicherungsfähigkeit erst zu dem Zeitpunkt entfällt.