Viktoria Krankenkasse privat

Die DKV geht unter dem Namen "BestMed" und die Viktoria Krankenkasse privat unter dem Namen "ViktoriaMed" mit einem gemeinschaftlich entwickelten und kalkulierten neuen Tarifwerk an den Markt. Zwar würden die Risikoträger getrennt agieren, aber die kalkulatorischen Grundlagen wie Kopfschäden und Sterbe-Wahrscheinlichkeiten erfolgten "aus der Beobachtung des Gesamtbestandes".
Die Leistungen der neuen Ergo-Tarife sind auf Wirtschaftlichkeit zugeschnitten. Das gilt ganz besonders für den "Preisbrecher" "BM1" (Viktoria: "KP1"), der für 30-Jährige schon für rund 100 EUR im Monat zu haben ist.
Grundsätzlich werden ärztliche Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der Gebührenordnung, also beispielsweise bis zum 2,3-fachen Gebührensatz übernommen. Zahnersatz wird zu 50 Prozent übernommen, kieferorthopädische Leistungen zu 70 Prozent. Insgesamt sind diese Leistungen einschließlich sonstiger zahnärztlicher Leistungen auf maximal 1.000 EUR pro Versicherungsjahr begrenzt.
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Krankenkasse privat

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AXA Krankenkasse privat

Die Branche der privaten Krankenversicherungen hat für solche Fälle passende Lösungen entwickelt, die auch für G. in Frage kommen könnten. Es handelt sich um Großschadentarife. Die Versicherung zahlt nur bei wirklich schweren Krankheiten, die das Budget des Versicherten stark belasten würden. Fallen wegen kleineren Krankheiten nur wenig Kosten im Jahr an, muss der Versicherte diese aus eigener Tasche zahlen. Im Gegenzug sind die monatlichen Prämien günstig.
Die AXA Krankenkasse privat schneidet in vielen Vergleichsfällen deutlich am günstigsten ab. Fordern gleich einen individuellen Vergleich an.

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Beratung Krankenkasse privat

Die Versicherungsleistungen sind grundsätzlich im Teil I der AVB, also den Musterbedingungen, geregelt. Der Teil II der AVB enthält die speziellen Tarifbedingungen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. Zusammen mit der Tarifbeschreibung der jeweiligen Tarife eines Krankenkasse privat Anbieters ergeben sich erhebliche Leistungsunterschiede. Außerdem können noch besondere Bedingungen in den Vertrag aufgenommen werden, in denen spezielle Änderungen oder Zusätze, z. B. ein Risikozuschlag wegen risikoerheblicher Vorerkrankungen, enthalten sind. Sparen Sie durch die Beratung unserer Experten bares Geld.

Alterungsrückstellung Krankenkasse privat

Wer Alterungsrückstellungen mitnehmen will, muss entweder in den Basistarif oder in einen neu zu kalkulierenden Tarif ab 2009 wechseln. Eine Aufnahmepflicht besteht für das gewählte Versicherungsunternehmen ebenfalls nur für den Basistarif. Wer zukünftig die übliche Privatversicherung haben möchte, muss sich dazu einer Gesundheitsprüfung unterziehen und evtl. Risiko- und Alterszuschläge hinnehmen. Auch eine Ablehnung ist möglich. Eine Mitnahme der Alterungsrückstellung aus der Krankenkasse privat zur GKV ist hingegen nach wie vor nicht möglich. Die Rückstellung verbleibt beim Krankenkasse privat-Versicherer zugunsten der übrigen Kunden. Es bleibt bei den erschwerten Rückkehrvoraussetzungen.

Krankenkasse privat für Zahnärzte

Die Krankenkasse privat für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Krankenkasse privat für Zahnärzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

Krankenkasse privat für Kinder

Ab 1.1.2005 beträgt der Beitragssatz für alle Versicherten ab einem Alter von 23 Jahren, die keine Kinder erziehen oder erzogen haben, 1,1 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, für alle anderen Versicherten 0,85 %. Der Arbeitgeberanteil beträgt jeweils 0,85 %. (Ausgenommen von dieser Neuregelung bleiben alle vor dem 1.1.1940 Geborenen.) Die Beihilfe stellt nur eine teilweise Kostenerstattung nach Vorleistung des Beamten gegenüber dem Leistungserbringer dar. Sie beträgt beispielsweise bei Bundesbeamten 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten. Höhere Sätze gibt es für Bundesbeamte mit mehr als einem Kind (70 Prozent) sowie mitversicherte Personen, zum Beispiel Ehegatten 70 und Kinder 80 Prozent. Die Landes- und kommunalen Beihilfevorschriften können hier teilweise abweichende Erstattungssätze vorsehen.