Krankenkasse privat für Freiberufler

Die Krankenkasse privat kann einerseits für alle diejenigen ergänzenden Versicherungsschutz zur GKV bieten, die als Arbeiter oder Angestellte pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Die privaten Krankenversicherer bieten Ergänzungstarife für den stationären, ambulanten und Zahnbehandlungsbereich als sinnvolle Erweiterung des Versicherungsschutzes der GKV an. Außerdem werden Kurkosten-, Sterbegeld-, Pflegekosten- und Auslandsreise-Krankenversicherungstarife angeboten. Anderseits bietet die Krankenkasse privat Vollversicherungsschutz für Angestellte und Arbeiter, die mit ihrem Lohn oder Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Weiterhin können sich Freiberufler, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der Krankenkasse privat vollversichern. Ausgenommen sind Landwirte, Künstler und Publizisten.

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Krankenkasse privat

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Informationen

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Versicherung Krankenkasse privat

Die gesetzliche Krankenversicherung hat ihren Ursprung in der von Bismarck 1883 ins Leben gerufenen Sozialgesetzgebung, der Reichsversicherungsordnung RVO. Die Grundidee der GKV ist es zu gewährleisten, dass die Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall sichergestellt wird. Die Versicherungspflicht wurde dabei an einen festgelegten Höchstsatz des Lohnes gekoppelt. Dieses Grundprinzip gilt noch heute. Seit 1996 können gesetzlich Versicherte ihre Krankenkasse frei wählen. Einige Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, können freiwillige Mitglieder der GKV werden. Der § 9 SGB V ist hier einschlägig. Die freiwillig Versicherten verdienen meist oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und können jederzeit in eine Krankenkasse privat Versicherung wechseln.

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Krankenkasse privat 2009

Nach Einschätzung der Krankenkasse privat wird die sog. Gesundheitsreform zur Verteuerung des Versicherungsschutzes führen. Denn beim neu geschaffenen Basistarif können Neukunden weder abgelehnt werden noch ist eine Risiko- oder Gesundheitsprüfung erlaubt. Auch der Wechsel von PKV -Bestandskunden in den Basistarif birgt finanzielle Konsequenzen in sich. Versicherte haben zu Beginn des Jahrs 2009 sechs Monate lang Zeit, um in den unter Umständen deutlich preiswerteren Basistarif zu wechseln. Der Basistarif muss von jedem Krankenkasse privat Anbieter ab 1.1.2009 angeboten werden. Der Leistungsumfang ist einheitlich und entspricht dem der GKV.

Günstige Krankenkasse privat

Der Wechsel in eine günstige Krankenkasse privat, also Krankenversicherer, kann Ihnen eine Ersparnis von bis zu mehreren Hundert Euro im Jahr einbringen. Wichtig ist auch, die günstiger erscheinenden Vergleichsangebote genau auf den konkreten Leistungsumfang hin zu analysieren. Es sollte auch geklärt werden, ob der neue Versicherer für bisher übernommene Arzneimittel und Behandlungsmethoden aufkommt, damit nicht nach dem Versichererwechsel Auseinandersetzungen entstehen.
Unsere Experten beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich bei der Wahl einer geeigneten Krankenkasse privat.

Freiwillige Krankenkasse privat

Die Versicherungspflicht ist nicht die einzige Form des Versicherungsschutzes, denn es besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Krankenkasse privat abzuschließen. Sie bietet vom Grundsatz her die gleichen Ansprüche wie eine Pflichtversicherung.
Einige Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, können freiwillige Mitglieder der GKV werden.
Die freiwillig Versicherten verdienen meist oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und können jederzeit zu einer Krankenkasse privat wechseln. Weil sie häufig auch noch den Höchstbeitrag bezahlen, sind sie für die Kassen besonders wertvolle Kunden.

Leistungsstufen der Allianz Krankenkasse privat

Die Allianz Krankenkasse privat gliedert das übliche Angebot auf und geht mit drei Leistungsstufen in den Wettbewerb um die Vollversicherungskunden. Die mittlere Variante 'Plus' lässt sich zudem in drei unterschiedlichen Variationen abschließen, sodass sich insgesamt fünf verschiedene Tarifvarianten ergeben. Unter 'Plus' gibt es eine 'normale' Variante unter dem Namen 'Plus 90'. Versehen mit dem Zusatz 'P' wird das Primärarztprinzip angeboten. Danach werden Kosten dann voll erstattet, wenn der vorgesehene Primärarzt, zum Beispiel ein Hausarzt, aufgesucht wird. In der Variante 'Plus 100' ist zudem eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit von 15 Prozent des Jahresbeitrags vorgesehen.