Universa KK

Den attraktiven Einstieg in die private Krankenversicherung will die Universa KK a.G. mit ihrer Krankenvollversicherung "intro-Privat" ermöglichen. Auf Kernleistungen der KK sollen die Versicherten in dem Tarif nicht verzichten müssen. Als Zielgruppe für ihr neues Angebot sieht die Universa insbesondere Existenzgründer und Angestellte, die sich zum ersten Mal privat versichern können. "Intro-Privat" ist ein Kompakttarif mit Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung mit einem jährlichen Selbstbehalt von 300 Euro. Krankentagegeld für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und Pflegeversicherung werden zusätzlich angeboten.
Im ambulanten Bereich ist eine hundertprozentige Erstattung der ärztlichen Leistung vorgesehen, wenn vor der Konsultation eines Facharztes zunächst der Hausarzt aufgesucht wird. Der direkte Weg zu vielen Fachärzten reduziert die Versicherungsleistung auf 75 Prozent. Auch ambulante Behandlungen im Ausland kosten stets 25 Prozent Eigenanteil.
Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit und wechseln Sie in die günstigen Tarife der Universa KK. Fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich einen unabhängigen Vergleich an und sparen Sie bares Geld.

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Informationen

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KK 2010

Mit der Beitragsbegrenzung für ältere versicherte Ehegatten im Standardtarif und bei einem Gesamteinkommen der Ehegatten unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf maximal 150 Prozent des durchschnittlichen Höchstbeitrages wurde ein Element der Familienversicherung integriert. Die Ärzte als Leistungsanbieter wurden durch eine Änderung der GOÄ/GOZ an der Finanzierung des Standardtarifs durch die Begrenzung des Abrechnungsfaktors beteiligt. Für die ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen wird der 1,7-fache Satz zugrunde gelegt.

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Zahnärztliche Leistungen KK

Zahnärztliche Leistungen können folgende Bereiche vorsehen. Zu den Zahnbehandlungsmaßnahmen zählen allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung sowie u.a. auch Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen. Der Leistungsumfang für den Kostenersatz bei Zahnbehandlung kann zwischen 70 bis 100 Prozent der angefallenen Kosten betragen. Überwiegend bieten die Versicherer die volle Kostenerstattung in Höhe von 100 Prozent an.

KK für Akademiker

Bei Akademikern ist der Verzicht auf eine Verweisung ohne Erhebung eines Mehrbeitrages, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der BU einen Beruf ausübt, der einer akademischen Ausbildung entspricht. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich Informationen und Vergleiche zu einer Private Krankenversicherung für für Akademiker an. Lassen Sie sich von unseren unabhängigen Versicherungsexperten zum Thema KK und Berufsunfähigkeitsschutz für Akademiker informieren und kostenlos Angebote und Vergleiche anfertigen.

Kostenlose KK Beratung

Nach Einschätzung der KK wird die sog. Gesundheitsreform zur Verteuerung des Versicherungsschutzes führen. Denn beim neu geschaffenen Basistarif können Neukunden weder abgelehnt werden noch ist eine Risiko- oder Gesundheitsprüfung erlaubt. Auch der Wechsel von KK-Bestandskunden in den Basistarif birgt finanzielle Konsequenzen in sich. Versicherte haben zu Beginn des Jahrs 2009 sechs Monate lang Zeit, um in den unter Umständen deutlich preiswerteren Basistarif zu wechseln. Finden Sie durch eine unabhängige und kostenlose Beratung unserer Experten die günstigste KK bei optimalen Leistungen.

KK für Ausländer

Der Arbeitgeber hat in allen Fällen, in denen spätestens bei der Arbeitsaufnahme das SVN-Heft nicht vorgelegt wird, für die Abgabe der Meldungen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Versicherungsnummer sowie bei Ausländern mit der Staatsangehörigkeit eines Mitglieds der Europäischen Gemeinschaften das Geburtsland und gegebenenfalls die von diesem Mitglied vergebene Versicherungsnummer. 6Sofern die deutsche Versicherungsnummer nicht bekannt ist, ist auch die Angabe aufzunehmen, ob und bejahendenfalls wann und bei welcher Stelle eine Versicherungsnummer beantragt worden ist. 7Satz 2 bis 6 gilt nicht für geringfügig Beschäftigte.