Kostenloser Leistungsvergleich KK
Unter dem Gesichtspunkt der Leistungserbringung ergeben sich Unterschiede zur GKV. Die KK führt die Leistungserbringung nach dem
Kostenerstattungsprinzip durch. In der KK bezahlt der Versicherte die Liquidationen des Arztes direkt beim Leistungserbringer und
reicht diese dann zumeist halbjährlich oder jährlich bei seinem Versicherer zur Kostenerstattung ein. Bei Krankenhausaufenthalten
stellen die KK-Unternehmen so genannte Kostenübernahmeerklärungen aus, aufgrund derer das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer
abrechnen kann.
Die KK bietet in verschiedenen Punkten deutlich verbesserte Leistungen gegenüber der GKV.
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