Kostenlose KK Berechnung

Viele KK-Unternehmen lassen 70 bis 80 Prozent des Bruttoeinkommens aus der Angestelltentätigkeit als Obergrenze für das Krankentagegeld zu. Zumeist wird allerdings eine Höchstgrenze bis zu 150 EUR Tagegeld vorgesehen. Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Im Alter kann das GKV-Mitglied in der Regel in die Krankenversicherung der Rentner wechseln, bei der die Rentenversicherung den hälftigen Beitrag übernimmt. Zusätzlich sinkt der GKV- Beitrag im Gegensatz zu demjenigen der KK, weil auch das für die Berechnung zu Grunde liegende Einkommen im Alter gegenüber dem in der aktiven Erwerbszeit sinkt. Die Ermittlung können Sie in folgenden Schritten vornehmen: Hochrechnung der aktuellen jährlichen Beitragsersparnis auf das voraussichtliche Rentenalter mit dem Aufzinsungssummenfaktor ((1+i/100)n - 1) / (i/100), wobei i = Prozentsatz einer Verzinsung, die auf das angesparte Kapital erzielbar ist und n = verbleibende Jahre bis zum Renteneintritt.
Praxis-Beispiel
Ein 30-jähriger Mann wechselt in die KK und erzielt dabei 2.000 EUR jährliche Ersparnis, voraussichtlich will er mit 65 in den Ruhestand eintreten. Das ersparte Geld legt er für 4 Prozent Zinsen an. Daraus ergibt sich zum Alter 65 ein Kapital von 2.000 EUR × (1,0435 - 1) / 0,04 = 147.304 EUR.
Diese Berechnung vereinfacht sicher verschiedene Annahmen. So muss grundsätzlich als unbekannt vorausgesetzt werden:
Kostenlose KK  Berechnung - Bildgrafik Pfeil Langfristige Beitragsentwicklung in der GKV
Kostenlose KK  Berechnung - Bildgrafik Pfeil Langfristige Beitragsentwicklung in der KK
Kostenlose KK  Berechnung - Bildgrafik Pfeil Politische Eingriffe in die Krankenversicherung mit Auswirkungen auf die oben gemachten Annahmen
Kostenlose KK  Berechnung - Bildgrafik Pfeil Veränderungen im Lebenslauf des Versicherten, gesundheitliche Entwicklung, ggf. vorzeitiger Wunsch nach Eintritt in den Ruhestand.
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KK 3 Jahre

Beiträge zur KK werden in Höhe des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. D.h. ein Arbeitnehmer, dessen beitragspflichtiges Bruttoentgelt über der aktuell geltenden Beitragsbemessungsgrenze liegt, bezahlt maximal auf diesen Betrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Seit dem 1.7.2005 ist der Grundsatz, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge je zur Hälfte zu tragen haben, entfallen. Die Krankenkassen wurden gesetzlich verpflichtet, ihren Beitragssatz um 0,9% zu senken. Gleichzeitig wurde ein zusätzlicher Beitragssatz von 0,9% eingeführt, der nur von den Arbeitnehmern zu tragen ist. Voraussetzungen für den Wechsel in die KK ....

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Zahnärztliche Leistungen KK

Zahnärztliche Leistungen können folgende Bereiche vorsehen. Zu den Zahnbehandlungsmaßnahmen zählen allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung sowie u.a. auch Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen. Der Leistungsumfang für den Kostenersatz bei Zahnbehandlung kann zwischen 70 bis 100 Prozent der angefallenen Kosten betragen. Überwiegend bieten die Versicherer die volle Kostenerstattung in Höhe von 100 Prozent an.

Günstige KK

Der Wechsel in eine günstige KK, also Krankenversicherer, kann Ihnen eine Ersparnis von bis zu mehreren Hundert Euro im Jahr einbringen. Wichtig ist auch, die günstiger erscheinenden Vergleichsangebote genau auf den konkreten Leistungsumfang hin zu analysieren. Es sollte auch geklärt werden, ob der neue Versicherer für bisher übernommene Arzneimittel und Behandlungsmethoden aufkommt, damit nicht nach dem Versichererwechsel Auseinandersetzungen entstehen.
Unsere Experten beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich bei der Wahl einer geeigneten KK.

Beitragssatz der KK

Die Höhe der Beiträge einer KK richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beiträge bemessen sich nach dem KK Beitragssatz der Krankenkasse, der der Versicherte im Zeitpunkt des Störfalls angehört. Diese Krankenkasse erhält die Krankenversicherungsbeiträge aus dem Wertguthaben. Dabei ist es unerheblich, ob im gesamten Zeitraum, in dem das Wertguthaben gebildet wurde, eine Mitgliedschaft bei dieser Krankenkasse bestanden hat. Auch ist es unerheblich, in welcher Höhe für diesen Zeitraum bereits in der Vergangenheit - ohne das Wertguthaben - tatsächlich Beiträge zur KK entrichtet wurden.

Beitragsberechnung KK

Der zu zahlende Beitrag ist für Einzelpersonen begrenzt auf die Höhe des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und für Ehegatten insgesamt auf 150 v. H. des durchschnittlichen Höchstbeitrages der GKV, sofern das jährliche Gesamteinkommen der Ehegatten die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. In die Beitragsbegrenzung wird bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten auch der Beitrag für eine Krankentagegeldversicherung einbezogen, soweit sie Leistungen von höchstens 70 v.H. der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV frühestens ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit vorsieht. Fordern Sie einfach kostenlos eine unabhängige Beitragsberechnung zur KK an.