Kostenlose KK Beratung

Wer Alterungsrückstellungen mitnehmen will in die neue KK, muss entweder in den Basistarif oder in einen neu zu kalkulierenden Tarif ab 2009 wechseln.
Eine Aufnahmepflicht besteht für das gewählte Versicherungsunternehmen ebenfalls nur für den Basistarif. Wer zukünftig die übliche Privatversicherung haben möchte, muss sich dazu einer Gesundheitsprüfung unterziehen und evtl. Risiko- und Alterszuschläge hinnehmen. Auch eine Ablehnung ist möglich.
Es kann sich für nicht versicherte Beamte und Pensionäre lohnen, in den ab Juli 2007 geöffneten Standardtarif zu wechseln und sich ab 2009 in den Basistarif übernehmen zu lassen, da sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter bemisst. Wer also frühzeitig einsteigt, kann Beiträge über den Zeitablauf einsparen.
Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich eine individuelle Beratung zum Thema KK durch unsere Experten an.

Anfrageformular

KK

Bitte füllen Sie alle mit " * " markierten Felder aus.

Persönliche Angaben

Anrede:*
Geburtsdatum:*
Vorname:*
Nachname:*
Plz/Wohnort:*
Straße/Nr:*
Telefon:*
Erreichbarkeit:*
E-Mail:*
Berufsstatus:*

Angaben KK

Bruttogehalt:
(Für Angestellte, bitte angeben.)
Leistungen:
Selbstbeteiligung:
Anmerkungen:
Datenschutz:*
Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Anzeigen

Informationen

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema "Kostenlose KK Beratung".

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema KK

Anbieter KK

Einige Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, können freiwillige Mitglieder der GKV werden. Der § 9 SGB V ist hier einschlägig. Die freiwillig Versicherten verdienen meist oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und können jederzeit zu einem KK Anbieter wechseln. Weil sie häufig auch noch den Höchstbeitrag bezahlen, sind sie für die Kassen besonders wertvolle Kunden. Sie sind die Hauptträger des Solidargedankens, wonach besser Betuchte die Schwächeren mit ihren günstigeren Beiträgen mitfinanzieren sollen.

Anzeigen

Kostenlos KK Beitrag vergleichen

In der KK werden unterschiedlich hohe und z. T. auf bestimmte Tarife beschränkte Beitragsrückerstattungen vorgenommen. Unter Beitragsrückerstattung oder Beitragsrückgewähr versteht man die Rückzahlung von Beiträgen oder Beitragsteilen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Man unterscheidet zwischen erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung.
Vergleichen Sie jetzt unverbindlich und kostenlos Ihren KK Beitrag und fordern Sie weitere Informationen an. Unsere unabhängigen Experten beraten Sie gern zu Ihrem individuellen KK Beitrag.

Billigste KK

Wer Alterungsrückstellungen mitnehmen will, muss entweder in den Basistarif oder in einen neu zu kalkulierenden Tarif ab 2009 wechseln. Eine Aufnahmepflicht besteht für das gewählte Versicherungsunternehmen ebenfalls nur für den Basistarif. Wer zukünftig die übliche Privatversicherung haben möchte, muss sich dazu einer Gesundheitsprüfung unterziehen und evtl. Risiko- und Alterszuschläge hinnehmen. Auch eine Ablehnung ist möglich.
Vergleichen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich zwischen allen KK Anbietern und finden Sie die billigste KK.

Inter KK

Noch rechtzeitig die Leistungs- und Preisvorteile der alten Welt der KK sichern, worunter ein niedriger Beitrag ohne Portabilitätskosten gemeint ist - das ist nach Meinung des Mannheimer Krankenversicherers Inter ein guter Grund für seinen neuen Tarif. Denn ab 2009 müssen Vollversicherungen eine teilweise Übertragbarkeit der Alterungsrückstellung beim Wechsel des Versicherers vorsehen. Und das wird die Neubeiträge verteuern. Auf 20 bis 40 Prozent schätzt beispielsweise der größte Internet-Vermittler von Krankenversicherungen, die Impuls AG, den Aufschlag, den Kunden bei einem Abschluss ab nächstem Jahr hinnehmen müssen. Schätzungen von Versicherern sind allerdings zurückhaltender, sie reichen von einigen wenigen Prozent bis zu etwa 15 Prozent Aufschlägen.

KK abschließen

Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland 1.1.2009 verpflichtet, eine KK abschließen , es sei denn, sie sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig oder haben Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Anspruch auf Sozialleistungen (§ 193 Abs. 3 VVG). In der KK hat der Versicherte spezielle Obliegenheiten nach § 9 der Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK) bzw. Krankentagegeldversicherung (MB/KT) zu erfüllen ...