Günstige KK
In der KK werden unterschiedlich hohe und z. T. auf bestimmte Tarife beschränkte Beitragsrückerstattungen vorgenommen. Unter
Beitragsrückerstattung oder Beitragsrückgewähr versteht man die Rückzahlung von Beiträgen oder Beitragsteilen bei Nichtinanspruchnahme
von Leistungen. Man unterscheidet zwischen erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung.
Es kann sich durchaus lohnen, kleinere Rechnungsbeträge nicht sofort zur Erstattung beim Versicherer vorzulegen, sondern zunächst
zu sammeln. Nach Ablauf des Jahres stellt der Versicherer fest, ob es günstiger ist, die Rechnungserstattung oder die
Beitragsrückerstattung vornehmen zu lassen. Aber: Der Versicherer entscheidet von Jahr zu Jahr neu darüber, ob und in welcher
Höhe in welchen Tarifen Beitragsrückerstattung gewährt wird.
Wechseln Sie jetzt in eine günstige KK und sparen Sie bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen.
