KK für Frauen

Obwohl in der KK generell keine Beitragsfreiheit während der Mutterschaftsfristen und des Bezuges von Erziehungsgeld gilt, gewähren einige wenige Krankenversicherer während des Bezuges von Erziehungsgeld eine Beitragsfreistellung. Anstelle des von der PKV nicht gezahlten Mutterschaftsgeldes wird teilweise eine einmalige Mutterschaftsunterstützung von 200 EUR angeboten. In der KK kann eine Haushaltshilfe nur über den zusätzlichen Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung finanziert werden. Der Leistungsumfang der GKV ist in der PKV nicht gegeben. Anspruch auf Erziehungsgeld haben nicht voll erwerbstätige oder bis zu 19 Stunden wöchentlich erwerbstätige Mütter oder Väter für Kinder, die von ihnen selbst betreut und erzogen werden. Bei Bezug von Erziehungsgeld gewähren einige PKV -Unternehmen Beitragsfreiheit für eine gewisse Dauer. Bezüglich des Mutterschaftsgeldes gilt in der KK: Privat versicherte, nicht erwerbstätige Frauen erhalten kein Mutterschaftsgeld. Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten während der Mutterschutzfristen einmalig ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 200 EUR. Eine Anrechnung auf das bei Geburt gezahlte Erziehungsgeld findet nicht statt. Privat versicherte selbstständige Frauen erhalten kein Mutterschaftsgeld. Seit Beginn dieses Jahres müssen Männer bereits die Kosten für Schwangerschaft und Geburt durch höhere Beiträge mittragen. Wie stark sich die Beiträge bei den einzelnen Krankenversicherern veränderten, war dabei nicht zuletzt davon abhängig, wie viele Frauen und Männer in einem Tarif versichert waren und über wie viele Altersgruppen die Umverteilung der Schwangerschaftskosten erfolgen sollte. Da aber für die Versicherten keine Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeiten bestehen, bleibt der Verdacht der willkürlichen Festsetzung bestehen, zumal dann, wenn sich die Krankenversicherer ganz unterschiedlich bei der Umverteilung entscheiden können. So bewegen sich die Beitragserhöhungen bei Männern in Bereichen von 1 bis 2 Prozent im Durchschnitt, bei Frauen können Reduzierungen zwischen 1 bis 3 Prozent resultieren, betrachtet man ganz isoliert die Nettoeffekte.

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Die neuen Wechselmöglichkeiten werden in die KK Tarife einkalkuliert werden, so dass dadurch mit Prämienerhöhungen von 5 bis 10 Prozent im Durchschnitt gerechnet werden muss.
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KK 2009

Nach Einschätzung der KK wird die sog. Gesundheitsreform zur Verteuerung des Versicherungsschutzes führen. Denn beim neu geschaffenen Basistarif können Neukunden weder abgelehnt werden noch ist eine Risiko- oder Gesundheitsprüfung erlaubt. Auch der Wechsel von PKV -Bestandskunden in den Basistarif birgt finanzielle Konsequenzen in sich. Versicherte haben zu Beginn des Jahrs 2009 sechs Monate lang Zeit, um in den unter Umständen deutlich preiswerteren Basistarif zu wechseln. Der Basistarif muss von jedem KK Anbieter ab 1.1.2009 angeboten werden. Der Leistungsumfang ist einheitlich und entspricht dem der GKV.

Kostenloser Vergleich KK

Die PKV kann auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatzversicherung, z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung).
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KK wechseln

Mit Vordatierungen wollen Krankenversicherer privat Versicherten, die nicht bis zum 31.12.2008 wechseln können, die niedrigeren Prämien der „alten Welt“ sichern. Die Anträge werden dabei häufig über einen Zeitraum von weit mehr als sechs Monaten vordatiert.
Nach Ansicht des BaFin verstößt die Praxis der Vordatierung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten gegen das aufsichtsrechtliche Begünstigungsverbot. Zur Begründung der Rechtsauffassung weist das BaFin auf Folgendes hin:
In der Zeit zwischen Abschluss und technischem Versicherungsbeginn könnten Risikoverschlechterungen eintreten, die weder bei der Prämienbemessung berücksichtigt worden sind noch nachträglich zu einer Prämienkorrektur führten.

Hallesche KK

Die Hallesche erweitert den Geltungsbereich der Pflegetagegeldversicherung auf den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz, die Assistanceleistungen müssen allerdings in Deutschland in Anspruch genommen werden. Als Extras gibt es eine dreifache Leistung in den ersten 30 Tagen einer erstmaligen Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III. Bei dieser Pflegestufe wird zudem das Pflegetagegeld um den Beitrag aufgestockt und somit effektiv eine Beitragsbefreiung erreicht.
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