KK für Ärzte

Die KK für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der KK für Ärzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

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Informationen

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KK für Deutschland

Bei grenzüberschreitenden Verträgen gilt der Grundsatz, dass das Recht des Staates anzuwenden ist, in dem das Risiko gelegen ist bzw. der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Für den in Deutschland lebenden Versicherungskunden bedeutet dies in den meisten Fällen, dass deutsches Versicherungsvertragsrecht anzuwenden ist. Dies gilt grundsätzlich auch für Angebote aus dem Ausland. Sogar der Verbraucher, der anlässlich eines Auslandsaufenthaltes aufgrund eigener Initiative einen Versicherungsvertrag unterzeichnet, wird durch deutsches Vertragsrecht geschützt. Ausnahmen sollen lediglich für gewerbliche Versicherungsnehmer gelten, weil hier die Rechtswahlfreiheit gilt.

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KK für Studenten

Eingeschriebene Studenten unterliegen bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. bis längstens zur Vollendung des 30. Lebensjahres der Versicherungspflicht. Danach können sich Studenten freiwillig in der GKV weiterversichern, wenn sie zuvor ununterbrochen zwölf Monate lang gesetzlich versichert waren. Alternativ kann eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wer durch die Aufnahme seines Studiums versicherungspflichtig wird und bereits in der KK versichert ist, kann den privaten Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen.

KK für Zahnrzte

Die KK für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für rzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der KK für rzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

KK für Angestellte

Für Angestellte und Arbeitnehmer deren Lohn oder Gehalt über dem Beitragssatz der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 48.150 Euro (entspricht einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro) brutto liegen, haben die Möglichkeit, sich in einer KK zu versichern, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private Krankenversicherung zu wechseln. Weitere Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherungsschutz in einer KK ist, daß das Jahresbruttogehalt der Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren aufeinanderfolgend erreicht wurde. Unsere Versicherungsexperten beraten und informieren Sie gern ausführlich zum Thema Private Krankenversicherung für Angestellte.

KK 2011

Alle vor dem 01.01.2000 abgeschlossenen Verträge werden über jährliche 2-Prozent-Schritte an den 10-Prozent-Zuschlag herangeführt. Dem gesetzlichen Zuschlag konnten die Altversicherten widersprechen. Der Zuschlag ist zunächst bis 2011 befristet. Für Neuverträge wird seit dem 01.01.2000 ein 10-Prozent-Zuschlag erhoben gem. § 12 Abs. 4a VAG. Der Zuschlag wird auf die Beiträge zum stationären, ambulanten und Zahnbereich erhoben. Der verbleibende Teil des Überzinses ist für die über 65-Jährigen als erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur Prämienermäßigung zu verwenden.