Anbieter Vergleich KK
Einige Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, können freiwillige Mitglieder der GKV werden. Der § 9 SGB V ist hier
einschlägig. Die freiwillig Versicherten verdienen meist oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und können jederzeit zu einer
KK Anbieter wechseln. Weil sie häufig auch noch den Höchstbeitrag bezahlen, sind sie für die Kassen besonders
wertvolle Kunden. Sie sind die Hauptträger des Solidargedankens, wonach besser Betuchte die Schwächeren mit ihren günstigeren
Beiträgen mitfinanzieren sollen.
Der freiwilligen KK darf beitreten, wer
aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist (z. B. wegen einer Gehaltserhöhung) und unmittelbar vorher ein
Jahr oder in den letzten fünf Jahren zwei Jahre bei einer gesetzlichen Kasse versichert war,
als Familienangehöriger gewisse Vorversicherungszeiten erfüllt,
als Beschäftigter mit dem ersten Job gleich die Versicherungspflichtgrenze überschreitet,
schwerbehindert ist,
als Arbeitnehmer nach einer Auslandstätigkeit wieder nach Deutschland zurückkehrt.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass alle, die in den Genuss der freiwilligen Krankenversicherung kommen wollen, sich bei der
gesetzlichen Krankenkasse innerhalb einer Dreimonatsfrist schriftlich anmelden müssen. Ansonsten laufen sie Gefahr, sich einen
privaten Anbieter suchen zu müssen.
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Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen.
