KK 2008

Mitversicherte Ehegatten haben Direktanspruch in KKEntscheidungstenor:
Der mitversicherte Ehepartner (§ 178a Abs. 1 VVG) kann nach § 328 Abs. 1 BGB eine ihn betreffende Versicherungsleistung im eigenen Namen geltend machen. Das schließt die Berechtigung ein, die Wirksamkeit von Vertragsklauseln anhand von § 307 BGB gerichtlich überprüfen zu lassen. Fundstelle: BGH, Urteil v. 10.10.2007, IV ZR 37/06, VersR 2008 , 64
Bemerkungen:
In vielen Ehen ist es so, dass der eine Partner eine private Krankenversicherung abschließt und der andere Partner mitversicherte Person ist. Der mitversicherte Partner kann dann eine ihn betreffende Versicherungsleistung im eigenen Namen geltend machen. Wenn die Versicherungsbedingungen keine abweichende Regelung beinhalten, hat der mitversicherte Ehepartner einen eigenen unmittelbaren Leistungsanspruch gegen den Versicherer. Das schließt auch die Berechtigung ein, die Wirksamkeit von Vertragsklauseln anhand von § 307 BGB gerichtlich überprüfen zu lassen. Der BGH begründet diese Rechtsposition damit, dass es sich hier um eine Krankheitskostenversicherung für fremde Rechnung handelt, die uneingeschränkt den Regelungen über den Vertrag zugunsten Dritter nach § 328 Abs. 1 BGB unterliegt. Darauf, ob der mitversicherte Ehepartner einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachgeht oder durch Tätigkeit im Haushalt zum Familienunterhalt beiträgt, kommt es für die Frage, wessen Interesse versichert ist, nicht an. Von Bedeutung ist die vom BGH bestätigte Rechtslage nicht zuletzt für getrennt lebende Ehepartner, die ihre Arztrechnungen nicht über ihren Ehepartner einreichen lassen möchten.

Anfrageformular

KK

Bitte füllen Sie alle mit " * " markierten Felder aus.

Persönliche Angaben

Anrede:*
Geburtsdatum:*
Vorname:*
Nachname:*
Plz/Wohnort:*
Straße/Nr:*
Telefon:*
Erreichbarkeit:*
E-Mail:*
Berufsstatus:*

Angaben KK

Bruttogehalt:
(Für Angestellte, bitte angeben.)
Leistungen:
Selbstbeteiligung:
Anmerkungen:
Datenschutz:*
Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Anzeigen

Informationen

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema " KK 2008".

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema KK

Anbieter Vergleich KK

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass alle, die in den Genuss der freiwilligen Krankenversicherung kommen wollen, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse innerhalb einer Dreimonatsfrist schriftlich anmelden müssen. Ansonsten laufen sie Gefahr, sich einen privaten Anbieter suchen zu müssen. Bei einigen Anbietern kann ein Bonusmodell in Form eines Selbstbehalts mit der Bonusleistung Beitragsrückerstattung gewählt werden. Damit lassen sich die Versicherungsbeiträge um einige 100 EUR pro Jahr zusätzlich reduzieren. Finden Sie mit unserem Anbieter Vergleich aller KK Unternehmen die günstigsten Tarife mit den besten Leistungen.

Anzeigen

Kostenlos KK Beitrag vergleichen

In der KK werden unterschiedlich hohe und z. T. auf bestimmte Tarife beschränkte Beitragsrückerstattungen vorgenommen. Unter Beitragsrückerstattung oder Beitragsrückgewähr versteht man die Rückzahlung von Beiträgen oder Beitragsteilen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Man unterscheidet zwischen erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung.
Vergleichen Sie jetzt unverbindlich und kostenlos Ihren KK Beitrag und fordern Sie weitere Informationen an. Unsere unabhängigen Experten beraten Sie gern zu Ihrem individuellen KK Beitrag.

Versicherungsvergleich KK

Die Beurteilung der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der KK gegenüber der GKV ist noch vergleichsweise leicht, solange sie sich auf den Zeitpunkt der Entscheidung bezieht. Es brauchen lediglich die aktuellen Beiträge für alle in die Betrachtung einzubeziehenden Personen (auch Familienmitglieder) zuzüglich ggf. anfallender Zuzahlungen bzw. Selbstbeteiligungen bzw. zuzüglich ggf. nötiger Zusatzversicherungen zur Aufbesserung des Leistungsniveaus der GKV addiert und anschließend verglichen zu werden. Durch unseren kostenlosen Versicherungsvergleich Ihrer KK finden Sie die günstigsten Tarife bei optimalen Leistungen.

KK für Freiberufler

Freiberufler, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der KK vollversichern. Ausgenommen sind Landwirte, Künstler und Publizisten. Für den Beginn der Zahlung kann eine unterschiedlich lange Karenzzeit vereinbart werden. Bei Arbeitnehmern mit Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist dies üblicherweise erst ab dem 43. Tag zu vereinbaren, Freiberufler können deutlich frühere Beginnzeitpunkte vereinbaren.

Leistungsstufen der Allianz KK

Die Allianz KK gliedert das übliche Angebot auf und geht mit drei Leistungsstufen in den Wettbewerb um die Vollversicherungskunden. Die mittlere Variante 'Plus' lässt sich zudem in drei unterschiedlichen Variationen abschließen, sodass sich insgesamt fünf verschiedene Tarifvarianten ergeben. Unter 'Plus' gibt es eine 'normale' Variante unter dem Namen 'Plus 90'. Versehen mit dem Zusatz 'P' wird das Primärarztprinzip angeboten. Danach werden Kosten dann voll erstattet, wenn der vorgesehene Primärarzt, zum Beispiel ein Hausarzt, aufgesucht wird. In der Variante 'Plus 100' ist zudem eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit von 15 Prozent des Jahresbeitrags vorgesehen.