KK Privat wechseln

Die Deutsche Aktuarvereinigung ermittelte für die nicht wechselbereiten oder nicht mehr zum Wechsel fähigen Kunden der privaten Krankenversicherer deutlich steigende Beiträge. Die Mathematiker gehen davon aus, dass vor allem junge und gesunde VN zwischen den KK Privat Anbietern stärker als bisher selektieren und zu günstigeren Anbietern und Tarifen wechseln werden. Neu ist dabei, dass die schon angesparten Alterungsrückstellungen teilweise - in Höhe des Leistungsumfangs des Basistarifs - mitgenommen werden und sich deshalb zukünftig erhöhte Neugeschäftsbeiträge ergeben können. Die neuen gesetzlichen Regelungen sehen solche Wechselmöglichkeiten für das erste Halbjahr 2009 vor.
Mehrere private Krankenversicherer erwarten im kommenden Jahr einen kräftigen Schub für ihr Neugeschäft, ausgelöst durch die neuen Wechselmöglichkeiten zwischen den Anbietern. Die Gesundheitsreform hat für die Versicherten in der KK Privat die Wechselmöglichkeiten verbessert, da ab 1.1.2009 zumindest teilweise die Alterungsrückstellungen mitgenommen werden können.
Für Neukunden gilt diese Regelung künftig immer, für bereits privat Versicherte besteht die Wechselmöglichkeit im 1. Halbjahr 2009 in den Basistarif mit GKV-Leistungsniveau, gedeckelten Beiträgen, unter teilweiser Mitnahme der Alterungsrückstellungen und ohne Gesundheitsprüfung.
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AOK KK Privat

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK ; IKK; BKK, TKK, BARMER usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von 50 % der Beiträge. Den Zusatzbeitrag von 0,9 % ab dem 1.7.2005 müssen auch sie allein tragen.
Bei privat versicherten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber ebenfalls einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 % der Beiträge zu leisten; dieser Zuschuss ist 2008 auf einen monatlichen Höchstbetrag von 250,20 EUR (6,95 % v. 3 600 EUR) begrenzt. Für die Pflegeversicherung beträgt er 30,60 EUR (0,85 % von 3 600 EUR).

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Kostenloser Preisvergleich KK Privat

In der KK Privat werden die Leistungen eines Logopäden im Rahmen der marktüblichen Preise erstattet. Als üblich gelten diejenigen Vergütungen, die vom Bundesinnenministerium als beihilfefähige Höchstbeträge festgelegt werden.
Die Preise der jeweiligen KK Privat Unternehmen richten sich nach dem jeweilig vereinbarten Tarif und Leistungsbedingungen. Sparen Sie mit unserem unabhängigen Preisvergleich bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen ein.

Leistung der KK Privat

Es gibt die Krankheitskostenvollversicherung, die sich für solche Personen anbietet, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, also auch von einem gegebenenfalls bestehenden Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung auf freiwilliger Basis keinen Gebrauch gemacht haben. Andererseits gibt es Angebote des ergänzenden Versicherungsschutzes der KK Privat Leistung, die auf Personen in der GKV abgestimmt sind und dort verbliebene Teilrisiken abdecken. Hierzu gehören z. B. Kranken Zusatzversicherung für bestimmte Leistungen , die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nicht in vollem Umfang übernimmt (z. B. Differenzen zwischen den Zuschüssen und den tatsächlichen Kosten eines Zahnersatzes).

Kostenlose Berechnung KK Privat

Der Rechnungszins ist dabei der Zins, der der Berechnung der Beiträge in der KK Privat entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zugrunde liegt. Die zunächst vorgesehene Aufteilung der gutzuschreibenden Überzinsen auf alle und auch auf die über 65-Jährigen wird in jährlichen Schritten von 2 Prozent aufgehoben. Dies erfolgt solange, bis jedem Versicherten 100 Prozent gutgeschrieben werden. Damit wird nach einem Übergang von 25 Jahren das Ziel erreicht, dass jeder Versicherte an dem Aufbau seiner erhöhten Alterungsrückstellungen mitwirkt.
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DAK KK Privat

Zur Berechnung des Monatsbeitrags für Arbeitnehmer der DAK KK Privat gilt folgende Faustregel: Monatseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze multipliziert mit dem halben allgemeinen Beitragssatz geteilt durch 100. Man erhält so den Arbeitnehmeranteil an der Krankenversicherungsprämie.
Bei Minijobs bis zu 400 EUR Gehalt müssen keine Beiträge gezahlt werden. Diesen Beitrag übernimmt der Arbeitgeber. In der sog. Gleitzone mit Einkommen zwischen 400 EUR und 800 EUR greift ein reduzierter Beitragssatz, erst ab 800 EUR wird der volle Beitragssatz fällig.