KK Privat für Arbeitslose

Der Wechsel von der KK Privat in die GKV ist durch das Gesetz sehr eingeschränkt. Dennoch gibt es Möglichkeiten, in die GKV zu wechseln:
Fällt das Bruttogehalt eines Angestellten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, weil er z. B. seine Arbeitszeit reduziert, so wird er in der GKV pflichtversichert. Steigt sein Einkommen irgendwann wieder über die Jahresarbeitsentgeltgrenze, so kann er als freiwillig Versicherter in der GKV bleiben, wenn seine Pflichtmitgliedschaft mindestens zwölf Monate betragen hat. Das Gleiche gilt, wenn ein Angestellter arbeitslos wird und von seinem Befreiungsrecht in der PKV keinen Gebrauch macht. Er ist dann für die Dauer der Arbeitslosigkeit in der GKV pflichtversichert. Dort kann er versichert bleiben, wenn die Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate beträgt und somit wieder die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Beendet ein Arbeitnehmer, der mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient und einen Ehepartner hat, der einer gesetzlichen Krankenkasse angehört, sein Arbeitsverhältnis, so ist er ohne Einkommen und automatisch kostenlos in der Krankenversicherung des Ehepartners versichert. Nimmt er später wieder ein Arbeitsverhältnis auf, so kann er in der GKV bleiben, sofern die zwölf Monate Vorversicherungszeit erfüllt sind. Seit dem 1.7.2000 ist ein Wechsel in die GKV für Personen ab dem 55. Lebensjahr praktisch unmöglich. Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres eigentlich versicherungspflichtig würden, etwa auf Grund von Arbeitslosigkeit oder durch Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit mit Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, bleiben dennoch versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht in der KK Privat und nicht in der GKV versichert waren. Das Gleiche gilt auch für privat versicherte Ehegatten, die nach dem 55. Lebensjahr z. B. durch Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung versicherungspflichtig würden.

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Krankenhaustagegeld KK Privat

Ein Krankenhaustagegeld kann zum stationären Tarif nicht nur zusätzlich zur Deckung tatsächlicher Kosten vereinbart werden, sondern es wird auch gezahlt, wenn der Versicherte auf eine oder alle Wahlleistungen verzichtet. Die Höhe des zur Auszahlung kommenden Krankenhaustagegeldes als Ersatzleistung für die Nichtinanspruchnahme von Wahlleistungen kann bis zu 50 EUR betragen.

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In der KK Privat werden unterschiedlich hohe und z. T. auf bestimmte Tarife beschränkte Beitragsrückerstattungen vorgenommen. Unter Beitragsrückerstattung oder Beitragsrückgewähr versteht man die Rückzahlung von Beiträgen oder Beitragsteilen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Man unterscheidet zwischen erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung.
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Der Rechnungszins ist dabei der Zins, der der Berechnung der Beiträge in der KK Privat entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zugrunde liegt. Die zunächst vorgesehene Aufteilung der gutzuschreibenden Überzinsen auf alle und auch auf die über 65-Jährigen wird in jährlichen Schritten von 2 Prozent aufgehoben. Dies erfolgt solange, bis jedem Versicherten 100 Prozent gutgeschrieben werden. Damit wird nach einem Übergang von 25 Jahren das Ziel erreicht, dass jeder Versicherte an dem Aufbau seiner erhöhten Alterungsrückstellungen mitwirkt.
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Durch die Wahl eines hohen Selbstbehalts bei Vertragsabschluss kann der Versicherte die monatliche Beitragsbelastung senken. Als Alternative zu den teureren Vollschutztarifen wurden beitragssparende Selbstbeteiligungstarife ausschließlich im ambulanten Bereich, aber auch im stationären und Zahnkostenbereich sowie sog. Kompakttarife mit SB entwickelt.
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