DAK KK Privat
Für die meisten Krankenkassenmitglieder ist der sog. allgemeine Beitragssatz die bestimmende Größe für den Monatsbeitrag. Dieser
Beitragssatz gilt für alle Arbeitnehmer, die bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf mindestens sechs Wochen Lohnfortzahlung
besitzen. Dauert die Erkrankung länger an, so leistet danach die Krankenkasse mit einem Krankengeld.
Den erhöhten Beitragssatz haben all diejenigen zu zahlen, die keinen Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung besitzen, also
vor allem Selbstständige und Freiberufler, aber auch Geschäftsführer oder Gesellschafter. Für sie muss die Krankenkasse im
Krankheitsfall womöglich sofort das Krankengeld bezahlen, deshalb ist für sie auch ein höherer Beitragssatz gerechtfertigt.
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