Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV)

Die Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) bietet vor Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock). Der Anlagestock wird gesondert vom sonstigen Vermögen überwiegend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt. Mit Beginn der Rentenzahlung wird dem Anlagestock der auf Ihren Vertrag entfallende Anteil entnommen und in unserem sonstigen Vermögen angelegt.
Der Wert einer Anteileinheit richtet sich nach der Wertentwicklung des Anlagestocks. Den Wert der Anteileinheit ermitteln wir dadurch, dass der Geldwert des Anlagestocks am jeweiligen Stichtag durch die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Anteileinheiten geteilt wird; Zertifikate von Investmentfonds werden mit dem Rücknahmepreis angesetzt.
 Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV)   - Bildgrafik Pfeil Soweit die Erträge aus den im Anlagestock enthaltenen Vermögenswerten nicht ausgeschüttet werden, fließen sie unmittelbar dem Anlagestock zu und erhöhen damit den Wert der Anteileinheiten; Erträge, die ausgeschüttet werden, und Steuererstattungen rechnen wir in Anteileinheiten um und schreiben sie den einzelnen Versicherungsverträgen gut.
 Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV)   - Bildgrafik Pfeil Da die Entwicklung der Vermögenswerte des Anlagestocks nicht vorauszusehen ist, können wir die Höhe der Rente vor dem Beginn der Rentenzahlung nicht garantieren. Sie haben die Chance, insbesondere bei Kurssteigerungen der Wertpapiere des Anlagestocks einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie das Risiko der Wertminderung. Bei Werten, die nicht in Euro geführt werden, können Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage zusätzlich beeinflussen. Das bedeutet, dass die Rente je nach Entwicklung der Vermögenswerte des Anlagestocks höher oder niedriger ausfallen wird.
 Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV)   - Bildgrafik Pfeil Die Höhe der Rente ist vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten (Deckungskapital) bei Beginn der Rentenzahlung abhängig. Das Deckungskapital Ihrer Versicherung ergibt sich aus der Anzahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteileinheiten. Den Wert des Deckungskapitals ermitteln wir dadurch, dass wir die Anzahl der Anteileinheiten Ihrer Versicherung mit dem am … (Stichtag)[1] ermittelten Wert einer Anteileinheit multiplizieren.
 Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV)   - Bildgrafik Pfeil Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn, zahlen wir eine Rente lebenslänglich je nach vereinbarter Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen. Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt. Die Höhe der Rente wird aus dem zu Beginn der Rentenzahlung vorhandenen Wert des Deckungskapitals und dem im Versicherungsschein genannten Rentenfaktor ermittelt. Ergibt sich bei Rentenzahlungsbeginn eine Monatsrente von nicht mehr als …. 1, wird anstelle einer Rente eine Kapitalabfindung gemäß Absatz 7 erbracht.
 Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV)   - Bildgrafik Pfeil Anstelle der Rentenzahlungen leisten wir zum Fälligkeitstag der ersten Rente eine Kapitalabfindung, wenn uns ein Antrag auf Kapitalabfindung spätestens …… Jahre (oder Monate) vor dem Fälligkeitstag der ersten Rente zugegangen ist und wenn der Versicherte diesen Termin erlebt (Kapitalwahlrecht). Haben Sie laufende Beitragszahlung vereinbart und liegt der Fälligkeitstag der ersten Rente später als 12 Jahre nach Vertragsabschluss, können Sie eine Kapitalabfindung frühestens nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss verlangen. Liegt der Fälligkeitstag der ersten Rente genau 12 Jahre nach dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung, können Sie eine Kapitalabfindung bereits fünf Monate vor diesem Zeitpunkt verlangen. Eine frühere Antragstellung ist ausgeschlossen.
 Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV)   - Bildgrafik Pfeil Stirbt die versicherte Person während der Aufschubzeit (vgl. Absatz 1), so werden bei vereinbarter Beitragsrückgewähr die eingezahlten Beiträge unverzinst und ohne die Beiträge für eingeschlossene Zusatzversicherungen ausgezahlt.
 Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV)   - Bildgrafik Pfeil Die Versicherungsleistungen erbringen wir grundsätzlich in Geld. Sie können jedoch abweichend hiervon die Kapitalabfindung nach Absatz 7 in Anteileinheiten des Anlagestocks verlangen. Über dieses Wahlrecht werden wir Sie unterrichten, sobald uns Ihr Antrag auf Kapitalabfindung zugegangen ist. Zur Ausübung Ihres Wahlrechts räumen wir Ihnen eine Frist von ein. Geht uns innerhalb dieser Frist kein entsprechender Antrag zu, leisten wir die Kapitalabfindung in Geld. Einen Deckungskapitalwert bis zur Höhe von leisten wir immer in Geld. Als Stichtag zur Ermittlung des Wertes des Deckungskapitals für die Kapitalabfindung legen wir den zugrunde.

Anfrageformular

Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV)

Bitte füllen Sie alle mit " * " markierten Felder aus.

Persönliche Angaben

Anrede:*
Geburtsdatum:*
Vorname:*
Nachname:*
Plz/Wohnort:*
Straße/Nr:*
Telefon:*
Erreichbarkeit:*
E-Mail:*
Berufsstatus:*

Angaben Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV)

Beitrag monatl.:
Euro
Laufzeit:
Anmerkungen:
Datenschutz:*
Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Anzeigen

Informationen

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema " Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) ".

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV)

Ausschüttende Rentenfonds

Es existiert eine Vielzahl von Rentenfonds mit unterschiedlichen Themengebieten, Währungsschwerpunkten und Laufzeitbereichen. Zunächst kann man für alle eine Kategorisierung nach den Merkmalen der Ertragsverwendung vornehmen. Bei den ausschüttenden Rentenfonds werden die aufgelaufenen Erträge einmal jährlich, bei manchen Fonds auch quartalsweise oder monatlich, an den Anleger ausbezahlt. Gerade ältere Rentenfonds wie der DWS Inter Renta waren meist als ausschüttende Fonds konstruiert. Dies hatte mehrere Gründe. Zum einen ist es für viele konservative Anleger, die früher Rentenpapiere gehalten haben, angenehm, einmal im Jahr eine Ausschüttung zu erhalten, damit offensichtlich ist, dass die Anlage auch einen Ertrag gebracht hat.

Private Rentenversicherung

Die Aufwendungen zur Kreditfinanzierung einer privaten Rentenversicherung gegen Einmalzahlung mit sofort beginnender Rentenzahlung im sogenannten Verbund-Renten-Plan stellen Anschaffungskosten des Rentenstammrechts dar. Ein Abzug der Schuldzinsen als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 1 EStG kommt deshalb nicht in Betracht.

Rürup Rente

Gerade die steuerlich geförderten Angebote sollten eigentlich überzeugen können. Die Riester-Rente schließlich könnte für kinderreiche Familien, aber auch für Singles, Doppelverdiener und nicht zuletzt die Geringverdiener attraktiv sein - vorausgesetzt, es bleiben noch die finanziellen Möglichkeiten für eine solche Vorsorge bestehen. Die Rürup-Rente ist für viele Besser- und Höherverdienende eine lukrative ergänzende Vorsorgemöglichkeit.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Arbeitgeber und der Versicherten sowie durch Zuschüsse des Bundes finanziert. Die Beiträge werden nach einem Vorhundertsatz (Beitragssatz) von der Beitragsbemessungsgrundlage (z. B. der Bruttolohn) erhoben. Die Beitragsbemessungsgrundlage ist auf einen Höchstbetrag, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze, begrenzt. Bei Arbeitnehmern werden die Beiträge vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). In besonderen Fällen kann es auch dazu kommen, dass nur der Arbeitgeber seinen Anteil zur Rentenversicherung abführen muss. Selbstständig tätige Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte müssen den vollen Beitrag alleine tragen.

Anzeigen

Riester Rente

Gerade die steuerlich geförderten Angebote sollten eigentlich überzeugen können. Die Riester-Rente schließlich könnte für kinderreiche Familien, aber auch für Singles, Doppelverdiener und nicht zuletzt die Geringverdiener attraktiv sein - vorausgesetzt, es bleiben noch die finanziellen Möglichkeiten für eine solche Vorsorge bestehen. Die Rürup-Rente ist für viele Besser- und Höherverdienende eine lukrative ergänzende Vorsorgemöglichkeit. Der Arbeitgeber muss bei der Riester -Förderung mit zusätzlichem Arbeitsaufwand rechnen. Bei der bAV mit Riester -Förderung besteht keine Pflicht zur Zertifizierung der Altersvorsorgeprodukte. Es existiert auch keine uneingeschränkte Möglichkeit der Riester -Förderung für Ehegatten.