Britische Lebensversicherung (BLV)

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten, zwischen denen Anleger wählen können: die fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung nach deutschem Muster oder die britische Lebensversicherung.
Als Variante, die gewissermaßen zwischen der klassischen und fondsgebundenen deutschen Variante der Lebensversicherung steht, sind angelsächsische Lebensversicherungen einzustufen. Denn sie verbinden Teile der sicherheitsorientierten deutschen Variante mit den Renditechancen einer reinen Fondspolice. Einerseits wird nämlich ein überproportional großer Anteil des angelegten Kapitals in Aktien investiert - und zwar bis zu 80 bis 90 Prozent. Andererseits werden im Gegensatz zu deutschen Fondspolicen in guten Zeiten die Gewinne nicht zu 100 Prozent dem jeweiligen Vertrag gutgeschrieben, sondern ein Teil wird als Schwankungsreserve zurückgelegt, um in schwächeren Aktienmarktphasen Kursrückgänge abfedern zu können. Der klassische Typ der britischen Lebensversicherung , bei der den Kunden die Überschüsse gutgeschrieben werden, heißt "With-Profit-Police". Dabei werden - wie oben beschrieben - die Schwankungen, die durch die Entwicklung der Aktienmärkte bedingt sind, geglättet, was als "Smoothing" bezeichnet wird. Dadurch soll das kurzfristige Auf und Ab an den Finanzmärkten ausgeglichen werden, um ein möglichst gleichmäßiges Wachstum des in Aktien investierten Kapitals zu erreichen. Aus diesem Grunde bauen die Gesellschaften in guten Börsenzeiten Rücklagen auf, die in Schlechtwetterphasen dem Kapitalstock wieder zugeführt werden. Den Versicherten wird so bei Vertragsablauf, je nach Börsenlage, mal mehr und mal weniger als der reine Marktwert der Police ausgezahlt. Dafür können sie sich gewissermaßen auf einen mittleren Zuwachs des Policenwertes einstellen.
Die fondsgebundene Lebensversicherung "Made in Germany" und britische Lebensversicherungen sind zum Teil völlig unterschiedliche Konstruktionen, sie haben aber auch etliche Berührungspunkte. Interessant macht britische With-Profit-Policen, dass sie Anlegern die Möglichkeit eröffnen, stärker von den Renditechancen der Aktie als Anlageinstrument zu profitieren, ohne dabei voll den Renditeschwankungen der Finanzmärkte ausgesetzt zu sein. Denn da greifen sowohl der Glättungsmechanismus, das Smoothing, als auch das System der Gutschrift von Bonuszahlungen. Dabei handelt es sich um eine Art Mindestzins, der dem Sparer während der Laufzeit gutgeschrieben wird. Diesen erhält er allerdings nur, wenn er den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit durchhält. Hinzu kommt dann noch der Schlussbonus, der bis zu 60 Prozent der Gesamtauszahlung ausmachen kann. Bei einer deutschen Fondspolice erhält der Anleger hingegen bei Fälligkeit der Police nur den Gegenwert seiner Fonds ausgezahlt. Das Ablaufmanagement muss er daher selbst in die Hand nehmen beziehungsweise gegebenenfalls einen Experten damit beauftragen. Die britische Lebensversicherung in Form der With-Profit-Police ist vor allem für Anleger interessant, die eine höhere Rendite wollen und bereit sind, wegen des deshalb höheren Aktieninvestments ein höheres Risiko in Kauf zu nehmen, die aber auch eine besser kalkulierbare Entwicklung der Ablaufrendite wünschen, als sie bei einer deutschen Fonds-Police aufgrund ihrer Konstruktion möglich ist.

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Abdeckung der Dread Disease

Die Dread Disease -Versicherung deckt das Risiko bestimmter schwerer Erkrankungen ab und ist, wie die Grundfähigkeitsversicherung, ebenfalls unabhängig von einer Erwerbstätigkeit. Die Versicherungsleistung ist i. d. R. eine Einmalzahlung und wird bei Vorliegen bestimmter schwerer Krankheiten erbracht, sowie in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung und der zu erbringenden Nachweise. Typischerweise gedeckte Krankheiten sind Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen.

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Lebensversicherung

Für den Abschluss einer konkreten Vertragsform im Rahmen der Lebensversicherung ist die individuelle Bedarfssituation ausschlaggebend. Im Vordergrund sollte stets die bedarfsgerechte Gestaltung stehen; dabei sollten die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen unter Berücksichtigung von alternativen Kapitalanlageformen Vorrang haben. Dies gilt sowohl für Absicherungsmaßnahmen im Bereich der Altersversorgung als auch für den Todesfallschutz sowie für die Deckung des Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisikos. Für die Absicherung solcher Risiken stehen unterschiedliche Tarifformen zur Verfügung, die im Folgenden näher beleuchtet werden.

Risiko Lebensversicherung

Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risiko Lebensversicherung. Der Verzicht auf den Ansparvorgang und die Kapitalzahlung im Erlebensfall führt dazu, dass vergleichsweise niedrige Beiträge zu entrichten sind. Viele Versicherer bieten eine Sofortgewinnbeteiligung an, die den tariflichen Bruttobeitrag auf einen erheblich ermäßigten Nettobeitrag reduziert. Die Höhe dieser Beitragsermäßigung ist von dem anzuwendenden Gewinnsatz abhängig, der von Jahr zu Jahr neu erklärt wird und zwischen 30 und 60 Prozent betragen kann.

Kapitallebensversicherung

Eigenkapitalersatz und seine Wertigkeit entsteht durch die Akzeptanz eines Fremdkapitalgebers. Die wahrscheinlich häufigste Form des Eigenkapitalersatzes bildet die Muskelhypothek, also die wertbildende eigene Arbeitsleistung. Weitere Formen des Eigenkapitalersatzes sind z. B. Besicherungen durch vorhandene gebundene Werte wie z. B. Festgeld, Fonds, Kapitallebensversicherungen oder auch Bürgschaften Dritter. Der Anteil an Eigenkapital und Eigenkapitalersatz an der Gesamtfinanzierung sind für den Fremdkapitalgeber häufig der entscheidende Faktor für die Risikobewertung und damit letztendlich für den Preis seines Finanzierungsangebotes.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Zu der Frage, welche allgemeinen und spezifischen Anforderungen eine fondsgebundene Lebensversicherung erfüllen muss, um steuerlich als Rückdeckung für Unterstützungskassen anerkannt zu werden, wird wie folgt Stellung genommen. Nach § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG ist eine Unterstützungskasse als rückgedeckt anzusehen, soweit sie sich die Mittel für ihre Versorgungsleistungen durch Abschluss einer Versicherung verschafft. Ob eine Versicherung vorliegt, ist nach versicherungsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen. Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Versicherung im Sinne des Versicherungsaufsichtgesetzes (VAG).