Versicherungsvergleich Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)
Grundsätzlich sind Leistungsdauer und Versicherungsdauer zu unterscheiden.
Die Leistungsdauer umfasst den Zeitraum, während dessen die versicherte Person aufgrund Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) eine BU-Rente und/oder Beitragsbefreiung
erhält. Die Zahlung der versicherten BU-Rente und die Beitragsbefreiung für Hauptversicherung und Zusatzversicherungen enden somit
typischerweise zu dem im Antrag fixierten und in der Police dokumentierten Zeitpunkt, meist das 60., 63. oder 65. Lebensjahr.
Die Versicherungsdauer charakterisiert den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz gegen das BU-Risiko besteht. Typischerweise muss
die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) bis zum Ende der Versicherungsdauer, 60., 63. oder 65. Lebensjahr, eingetreten sein, damit eine Leistung erfolgen kann.
Versicherungs- und Leistungsdauer können identisch sein. Dies ist bei den meisten Vertragsabschlüssen noch der Fall.
Allerdings werden von mehreren Versicherern auch Kombinationsmöglichkeiten offeriert, bei denen eine verlängerte Leistungsdauer
vereinbart werden kann.
Praxis-Beispiel
So könnte z. B. für einen 30jährigen Familienvater eine Zusatzabsicherung darin bestehen, dass eine Versicherungsdauer von 10 Jahren
und eine Leistungsdauer bis zum Endalter 60. Lebensjahr vereinbart wird. Wird die versicherte Person im Zeitraum zwischen dem 30.
und 40. Lebensjahr berufsunfähig, so wird die Leistung bis zum 60. Lebensjahr erbracht. Bei BU nach dem 40. Lebensjahr besteht kein
Versicherungsschutz mehr.
Praxis-Tip
Die preisgünstigste Versicherungsmöglichkeit könnte der Einschluss in eine bestehende Risikolebensversicherung sein, wenn es sich
hierbei um einen günstigen Versicherer handelt. Da Risikolebensversicherungen u. U. kurze Vertragsdauern aufweisen, sollte eine
mögliche Vertragsverlängerung geprüft werden. Empfehlenswert ist die Einholung mehrerer Vergleichsangebote. Hierbei sind auch
verlängerte Leistungsdauern und unterschiedliche Versicherungs- und Leistungsdauern interessante Alternativen. Die Leistungsdauer
sollte unbedingt über das 55. Lebensjahr hinausreichen, idealerweise bis zum 65. Lebensjahr.
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