Kostenloser Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) Vergleich

Das Rentenreformgesetz RRG 1999 hat durch seine neuen Leistungsvoraussetzungen und Leistungskürzungen die Notwendigkeit zur privaten Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos weiter verschärft. Jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aufgeben. Deshalb zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) zu den sehr wichtigen Versicherungen, will man sich vor finanziellen Problemen schützen. Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Erkrankungen der Atemwege, psychische Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen sowie Krebs und in geringem Umfang Unfälle.
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) für alle Einkommensbezieher interessant. Dabei sind die Motive für einen Vertragsabschluss stark von der jeweiligen Risikosituation geprägt. Es stellt sich die Frage nach der finanziellen Situation im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Insbesondere ist zu prüfen, ob unter dem Aspekt anderweitiger Leistungsansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen etc. das vorhandene Kapital ausreicht, um den Lebensstandard der Familie zu sichern und die Fixkosten (Hypotheken, Darlehen, Miete, Versicherungen etc.) aufzubringen.
Für einige Berufsgruppen wird regelmäßig ein berufsbedingter Beitragszuschlag aufgrund erhöhter Gefährdung bei der Berufsausübung oder Spezialisierung erhoben:
Kostenloser Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)  Vergleich - Bildgrafik Pfeil Schornsteinfeger, Schornsteinbauer, Gerüstbauer
Kostenloser Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)  Vergleich - Bildgrafik Pfeil Steinmetze, Steinbildhauer, Schmiede, Steinbrucharbeiter
Kostenloser Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)  Vergleich - Bildgrafik Pfeil Arbeiter, Chemiker und Ingenieure bei Sprengstoffherstellern
Kostenloser Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)  Vergleich - Bildgrafik Pfeil Feuerwehrleute und Technischer Hilfsdienst
Kostenloser Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)  Vergleich - Bildgrafik Pfeil Arbeiter, Bierbrauer, Kellner, Bierverleger im Alkoholgewerbe
Kostenloser Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)  Vergleich - Bildgrafik Pfeil Sandbläser, Quecksilberverarbeitung, Glasbläser, Bleigießer
Kostenloser Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)  Vergleich - Bildgrafik Pfeil Müllabfuhr, Baggerbetriebe, Baugewerbe, Bergbau, Landwirte
Kostenloser Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)  Vergleich - Bildgrafik Pfeil Kraftfahrer von LKW und Omnibussen, Frachtführer
Kostenloser Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)  Vergleich - Bildgrafik Pfeil Holzfäller, Sägewerker, Schneidemühlen, Sägemühlen
Entsprechendes gilt bei der Ausübung von gefährlichen Hobbys und Freizeittätigkeiten sowie Flugrisiken:
Kostenloser Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)  Vergleich - Bildgrafik Pfeil Drachenflieger, Fallschirmspringer, Ultraleichtflieger, Hängegleiter, Gleitschirmflieger, Paraglider Kostenloser Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)  Vergleich - Bildgrafik Pfeil Amateursportler sind versicherbar (unter bestimmten Voraussetzungen auch Bergsteiger, Kletterer, Boxer, Kickboxer, Karatesportler, Motorsportler, Eishockeyspieler, Tauchsportler, Reiter).
Von besonderem Interesse ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) für Selbstständige, (insbesondere Ärzte, Apotheker, Notare, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten), Unternehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, für Freiberufler, für Handwerker, Gewerbetreibende, aber auch für Berufseinsteiger und Hausfrauen, Hausmänner. Grundsätzlich ist eine Zusatzabsicherung für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Akademiker interessant. Für Schüler und Studenten ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) bedeutsam.
Insbesondere Freiberufler und Selbstständige sind zumeist nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und erhalten im Schadenfall keine entsprechenden Rentenleistungen vom Rentenversicherungsträger.
Die Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist für Arbeiter und für Angestellte generell unzureichend. Es handelt sich bei Rentenansprüchen zwischen 27 bis 40 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens lediglich um eine Grundversorgung.
Für Beamte kommt eine BUV als Dienstunfähigkeitsabsicherung wegen der ihnen eingeräumten gesetzlichen Versorgung nicht vorrangig in Betracht. Jedoch besteht bis zum Zeitpunkt der Übernahme in das feste Beamtenverhältnis durchaus konkreter Versicherungsbedarf.
Für Zeit- und Berufssoldaten kann der Versicherungsschutz ebenfalls sinnvoll sein.

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Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)

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Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) Rente

Die BUV ist als Rentenversicherung ausgestaltet und ihrer rechtlichen und rechnungsmäßigen Ausgestaltung nach eine Risikoversicherung. Dabei trägt der Versicherer die Gefahr, dass der Versicherte vorzeitig berufsunfähig wird.
Freiberufler und Selbstständige können die BU-Rente i. d. R. bis zu 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens versichern. Ab bestimmten Größenordnungen werden Einkommensnachweise bzw. die Vorlage der letzten Steuererklärungen verlangt. Arbeitnehmer sollten mindestens 30 Prozent des letzten Nettoeinkommens als BU-Rente versichern. Konkret kann die Differenz zwischen Rentenanwartschaft aus gesetzlicher Rentenversicherung und eventuell bestehender betrieblicher Altersversorgung zum aktuellen Nettoeinkommen versichert werden.

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Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)

Bei Vereinbarung einer Karenzzeit wird die Leistung erst nach deren Ablauf erbracht. Die Karenzzeit beträgt z. B. 6 Monate oder ein oder zwei Jahre. Während der Karenzzeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung für die BUV. Die Beitragsbefreiung der Hauptversicherung kann ebenfalls vereinbart werden. Endet die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) und tritt innerhalb von zwei Jahren danach erneut BU aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt.
Die Vereinbarung einer Karenzzeit ist nur dann sinnvoll, wenn im Leistungsfall einer BU in den ersten Monaten noch ausreichend Leistungen und Ansprüche aus anderen Einkunftsquellen erzielt werden können.

Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)

Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können.

Allgemeines zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)

Kann der Versicherte seine derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, gilt er als berufsunfähig. Die sog. Pauschalregelung sieht eine Leistung dann vor, wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent ärztlicherseits festgestellt wurde. Ab einem BU-Grad von 50 Prozent wird die volle Rente, bei weniger als 50 Prozent keine Leistung erbracht. Neuerdings wird auch eine Pauschalregelung von 75 Prozent angeboten, die sicherlich weitere Verbreitung finden wird. Sie richtet sich an Personen ohne körperliche Berufstätigkeit. Denn bei dieser Personengruppe tritt die BU nur sehr selten unterhalb von 75 Prozent BU-Grad ein. Wird dieser Grad erreicht, so erfolgt die Rentenzahlung in voller Höhe.

Beitragsbefreiung Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)

Für die Dauer der BU wird eine Befreiung von der Beitragszahlung für die im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungen erklärt, wobei sich diese auf die BUV, die Hauptversicherung (Kapitalleben, Risikoleben oder Rentenversicherung) und sonstige Zusatzversicherungen erstrecken kann. Neben der Beitragsbefreiung kann eine Rentenleistung vereinbart werden. Diese erfolgt ab Eintritt der BU für die gesamte Dauer und enthält gleichzeitig die Beitragsbefreiung für die BUV. Liegt bei der versicherten Person BU infolge Pflegebedürftigkeit vor, so ergibt sich die Rentenhöhe anteilig entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit.