PKV Vergleich
Die PKV kann von folgenden Personengruppen als Krankenvollversicherung abgeschlossen werden,
Angestellte und Arbeiter, die mit ihrem Lohn oder Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze
(48.150 EUR jährlich / 4.012 Euro monatlich) liegen.
Weiterhin können sich Beamte, Selbstständige und Freiberufler, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind
und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der PKV vollversichern.
Ärzten, Zahnärzten sowie teilweise auch Tierärzten, Assistenzärzten, Apothekern und anderen in Heilberufen Tätigen werden spezielle
Tarife angeboten, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen
ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können.
Ab 01.01.2009 gilt, dass Neukunden der PKV ohne Einschränkung den Anbieter wechseln können. Anders als heute nehmen die Versicherten
ihre Alterungsrückstellungen künftig zumindest zum Teil mit, begrenzt auf die Altersrückstellungen, die den Basistarif umfassen.
Unsere unabhängigen Versicherungsmakler beraten Sie gern unverbindlich über die verschiedenen Tarifformen
und die Leistungen der jeweiligen PKV Anbieter.
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Beiträge zur PKV werden in Höhe des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens bis zur
Beitragsbemessungsgrenze erhoben. D.h. ein Arbeitnehmer, dessen beitragspflichtiges Bruttoentgelt über der
aktuell geltenden Beitragsbemessungsgrenze liegt, bezahlt maximal auf diesen Betrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Seit dem 1.7.2005 ist der Grundsatz, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge je zur Hälfte zu tragen
haben, entfallen. Die Krankenkassen wurden gesetzlich verpflichtet, ihren Beitragssatz um 0,9% zu senken. Gleichzeitig wurde
ein zusätzlicher Beitragssatz von 0,9% eingeführt, der nur von den Arbeitnehmern zu tragen ist.
Voraussetzungen für den Wechsel in die
In der PKV werden unterschiedlich hohe und z. T. auf bestimmte Tarife beschränkte Beitragsrückerstattungen vorgenommen. Unter
Beitragsrückerstattung oder Beitragsrückgewähr versteht man die Rückzahlung von Beiträgen oder Beitragsteilen bei
Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Man unterscheidet zwischen erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung.
Es gibt die Krankheitskostenvollversicherung, die sich für solche Personen anbietet, die nicht gesetzlich krankenversichert sind,
also auch von einem gegebenenfalls bestehenden Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung auf freiwilliger Basis keinen
Gebrauch gemacht haben.
Andererseits gibt es Angebote des ergänzenden Versicherungsschutzes der
Die Tarifstufe BM3/KP3 der Viktoria PKV unterscheidet sich von der vorhergehenden unter anderem durch 70 Prozent
Zahnersatzanspruch bei einer jährlichen Gesamtbegrenzung im Zahnbereich von 2.000 EUR. Erstmals werden auch wahlärztliche
Leistungen im Krankenhaus und die Unterbringung im Zweibettzimmer übernommen.